«Für die Palliativpatienten ändert sich nichts»
Per Anfang 2018 verliert das Paracelsus-Spital in Richterswil seinen Status als Kompetenzzentrum für Palliativpflege. Das Spital überlegt sich, wie andere regionale Spitäler, rechtliche Schritte.
Eine ganzheitliche Betrachtung des Menschen – diese schreibt sich das Paracelsus-Spital Richterswil seit eh und je auf die Fahne. Immer noch, trotz finanzieller Schwierigkeiten in den letzten Jahren, trotz weniger klarem Fokus auf die Anthroposophie. In der Bevölkerung wird das Paracelsus-Spital denn auch als Ort wahrgenommen, an dem man bei der Geburt, aber auch als Schwerkranker sorgfältig betreut und begleitet wird.
Mit den jüngsten Anpassungen zu den Spitallisten, die der Zürcher Regierungsrat vorgenommen hat, verliert aber das Paracelsus-Spital den Status als Kompetenzzentrum für Palliativpflege (Ausgabe vom 2. September). Und zwar bereits ab dem kommenden Jahr. Was bedeutet dies für schwerkranke Patienten?
Kein Sterbehospiz
Jens Weber, Direktor des Paracelsus-Spitals, kann in diesem Punkt beruhigen: «Es ist richtig, dass wir den Leistungsauftrag als Kompetenzzentrum für Palliativpflege verlieren. Aber diesen Leistungsauftrag haben wir gar nie benutzt.» Denn: Die Anforderungen an ein Kompetenzzentrum seien enorm hoch. So müssen beispielsweise bauliche Massnahmen in der Infrastruktur erfüllt sein. «Dafür haben wir gar nicht genug Platz», sagt Weber.
Ein eigentliches Hospiz hat das Paracelsus-Spital also noch nie angeboten. «Palliativpatienten, meist Krebspatienten, sind bei uns eingebunden in die akut-somatische Betreuung. Für sie ändert sich nächstes Jahr nichts», sagt Weber.
Auch wenn der Verlust dieses einen Leistungsauftrags ohne nennenswerte Konsequenzen für das Paracelsus-Spital bleibt: Sorgen bereiten die neusten Anpassungen der Spitalliste seinem Direktor trotzdem. «Jedes Jahr erhalten wir neue Spielregeln. Das ist für kleinere Spitäler, wie wir es sind, jedes Mal eine grosse Herausforderung.»
«Haben bis 2. Oktober Zeit»
Eine solche neue Spielregel lautet, dass ab 2019 nicht nur Spitäler als Ganzes, sondern auch Chirurgen in einigen Fachdisziplinen Mindestfallzahlen aufweisen müssen. «Es sind dann nur noch Operateure zugelassen, die diese Mindestfallzahlen erreichen», sagt Jens Weber. Zwar sieht er deswegen momentan noch keine Veränderung auf das Paracelsus-Spital zukommen. «Unsere Belegärzte und Chirurgen erfüllen diese Mindestzahlen», sagt Weber.
Dennoch überlegt sich das Spital, wie die anderen regionalen Spitäler, die sich zur Interessengemeinschaft (IG) Primärspitäler zusammengeschlossen haben, gerichtlich gegen die jüngsten Regierungsratsbeschlüsse – insbesondere die Mindestfallzahlen für Chirurgen – vorzugehen. Noch sei diesbezüglich aber nichts entschieden. Weber sagt: «Zurzeit analysieren wir noch, was das beste Vorgehen wäre. Wir haben noch bis zum 2. Oktober Zeit.»
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