AboFür den Seeuferweg darf nun doch enteignet werden
Der Verein Ja zum Seeuferweg und 15 Mitunterzeichnende erzielen einen Erfolg am Bundesgericht: Die Lausanner Richter haben das Enteignungsverbot für den Bau von Seeuferwegen aufgehoben.
«Wir freuen uns riesig», sagt Julia Gerber Rüegg, die Präsidentin des Vereins Ja zum Seeuferweg und frühere SP-Kantonsrätin aus der Au. Der Verein und 15 Mitunterzeichnende haben gestern vom Bundesgericht recht bekommen. Sie haben sich mit einer Beschwerde gegen das absolute Enteignungsverbot für den Bau von Uferwegen bei den Flüssen und Seen im Kanton Zürich gewehrt.