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Für den Seeuferweg darf nun doch enteignet werden

Das Raumplanungsgesetz besagt, dass die öffentlichen Gewässer zugänglich sein müssen. Wie hier auf dem Zürichseeweg zwischen Wädenswil und Richterswil.
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«Wir freuen uns riesig», sagt ­Julia Gerber ­Rüegg, die Präsidentin ­ des Vereins Ja zum Seeuferweg und frühere SP-Kantonsrätin aus der Au. Der Verein und 15 Mitunterzeichnende haben gestern vom Bundesgericht recht bekommen. Sie haben sich mit einer Beschwerde gegen das absolute Enteignungsverbot für den Bau von Uferwegen bei den Flüssen und Seen im Kanton Zürich gewehrt.

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