Geldblog: AltersvorsorgeFreizügigkeitsgeld auf mehrere Banken verteilen – geht das?
Wer sein Guthaben der zweiten Säule vor der Pensionierung aufteilen will, muss dies gleich beim Austritt aus der Pensionskasse tun. Und das ist durchaus sinnvoll.
Ich habe bis 2022 Zeit, um mein Freizügigkeitskonto aufzulösen und frage mich nun, ob es sinnvoll ist, das Geld auf verschiedene Banken zu verteilen. Es ist nicht so viel, dass sich eine Anlage lohnen würde. Was empfehlen Sie? Leserfrage von L. Z.
Mir ist nicht ganz klar, ob Sie Ihr Freizügigkeitsgeld noch vor dem Bezug im nächsten Jahr auf zwei verschiedene Banken verschieben möchten oder erst im Rahmen des ordentlichen Bezugs. Falls Sie erwägen, das Geld noch vor dem Bezug zu transferieren, muss ich Sie enttäuschen: Eine nachträgliche Aufteilung des Freizügigkeitsgeldes ist nicht erlaubt. Sie hätten das Guthaben bereits beim Bezug aus der Pensionskasse auf zwei Konten verteilen müssen.
Es ist zwar durchaus erlaubt, die Freizügigkeitsleistung auf maximal zwei verschiedene Freizügigkeitsstiftungen zu übertragen. Doch dies muss gleich beim Weggang aus der Pensionskasse passieren und darf nicht nachträglich in Auftrag gegeben werden. Ist das Geld einmal auf einem Freizügigkeitskonto parkiert, kann es nur noch als Ganzes transferiert werden. Sie können also durchaus Ihre Bank bzw. Ihre Freizügigkeitsstiftung auch noch vor dem ordentlichen Bezug im nächsten Jahr wechseln. Doch dann müssen Sie das ganze Geld zur angedachten Bank transferieren, weil eine nachträgliche Aufteilung nicht gestattet ist.
Grundsätzlich empfehle ich, Freizügigkeitsgeld beim Austritt aus der Pensionskasse bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen bzw. Banken zu parkieren. Damit verringern Sie einerseits Ihr Risiko, da Freizügigkeitsgelder im Falle eines Bankkonkurses nur begrenzt geschützt sind. Einlagen beim Freizügigkeitskonto sind zwar im Konkursfall privilegiert. Im Rahmen dieser Privilegierung geschützt sind aber nur maximal 100’000 Franken je Kunde und Bank, und dies zusammen mit den allfälligen Einlagen in der Säule 3a.
Nur schon aus dieser Perspektive ist eine Diversifikation ratsam. Unter Umständen kann man mit einem gestaffelten Bezug anderseits auch Steuern sparen, wobei die diesbezüglichen Regelungen kantonal unterschiedlich sind.
Im Rahmen des ordentlichen Bezugs kann man sein Freizügigkeitsgeld beliebig aufteilen.
Kein Problem wäre es, wenn Sie die Aufteilung des Freizügigkeitsgeldes erst im Rahmen eines ordentlichen Bezuges im nächsten Jahr planen. Dann nämlich sind Sie frei und können Ihr Geld beliebig aufteilen. Allerdings müssen Sie einplanen, dass Ihr Freizügigkeitskapital bei der Auszahlung besteuert wird, immerhin aber separat von Ihrem übrigen Einkommen und zu einem tieferen Satz. Ob sich dann eine Anlage des Geldes lohnt, hängt in erster Linie von Ihrer Bedürfnissen und von Ihrem Anlagehorizont ab.
Grundsätzlich lohnt sich eine Anlage meistens, denn wenn Sie das Geld einfach auf ein Konto legen, bekommen Sie keinen Zins. Indem Sie das Kapital anlegen, haben Sie hingegen die Chance, je nach gewählter Anlagestrategie eine deutlich höhere Rendite zu erwirtschaften. Sie sollten sich daher überlegen, ob Sie das Geld sofort benötigen oder ob Sie es allenfalls fünf oder zehn Jahre liegen lassen können.
Wenn Sie das Kapital nicht gleich brauchen und erst in ein paar Jahren darauf zurückgreifen möchten, empfehle ich Ihnen, dieses während einiger Jahre zu investieren. Allerdings müssen Sie sich genau überlegen, wie viel Risiko Sie dabei eingehen möchten und können. Auch dies hängt von Ihren Lebensumständen ab. Zu grosse Risiken würde ich indes nicht eingehen – immerhin handelt es sich bei dem Geld um Ihr Altersgeld, das Sie sicher nicht verspekulieren möchten.
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