AboFreispruch für Küsnachter Pöstler
Eine Kundin warf einem Pöstler vor, sie in Küsnacht beleidigt und geblendet zu haben. Geglaubt hat ihr nur die Staatsanwaltschaft. Auch das Bundesgericht weist die Beschwerde der Küsnachterin ab.

Jetzt ist es definitiv: Ein Pöstler hat in Küsnacht eine Kundin nicht absichtlich geblendet. Das Bundesgericht hat als letzte Instanz die Beschwerde der Frau gegen das Urteil des Obergerichts abgewiesen. Die Küsnachterin hat dem Pöstler vorgeworfen, sie bei der Paketübergabe mit seinem Lesegerät geblendet zu haben. Zudem habe er sie beim Weggehen auf Italienisch als Hure bezeichnet.