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Freispruch für Küsnachter Pöstler

Eine Frau aus Küsnacht zog ihre Beschwerde gegen einen angeblich unflätigen Pöstler bis vors Bundesgericht – und erlitt auch dort eine Niederlage.

Jetzt ist es definitiv: Ein Pöstler hat in Küsnacht eine Kundin nicht absichtlich geblendet. Das Bundesgericht hat als letzte Instanz die Beschwerde der Frau gegen das Urteil des Obergerichts abgewiesen. Die Küsnachterin hat dem Pöstler vorgeworfen, sie bei der Paketübergabe mit seinem Lesegerät geblendet zu haben. Zudem habe er sie beim Weggehen auf Italienisch als Hure bezeichnet.

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