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AboEntscheid des Bundesgerichts
Freier muss vom Gericht einvernommen werden

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Prostituierten gutgeheissen – der Fall geht zurück ans Obergericht. Dass dieses einen Freier nicht einvernommen hat, war unzulässig.

Das Obergericht hat eine ungarische Prostituierte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten – 12 Monate sollen vollzogen werden – und einem Landesverweis von 7 Jahren verurteilt.

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