Flugvorfall über Altendorf SZNur 100 Meter fehlten: Spätes Manöver verhindert Crash von F/A-18 mit Kleinflieger
Im Mai 2019 ist es 600 Meter über Altendorf zu einer Fast-Kollision gekommen. Laut Schlussbericht der Untersuchungsstelle ist der Vorfall auf die Kombination von zwei Faktoren zurückzuführen.
In der Mittagszeit am 15. Mai 2019 sind sich im Himmel über dem Raum Pfäffikon SZ/Altendorf beim Zürcher Obersee mehrere Flugzeuge sehr nahe gekommen. Während ein Kleinflieger im sinkenden Kurvenflug in Richtung Flugplatz Wangen-Lachen unterwegs war, näherten sich zwei Abfangjäger der Schweizer Luftwaffe in hohem Tempo.
Etwa 600 Meter über dem Boden betrug der geringste Abstand zwischen dem einen vorbeirauschenden F/A-18 und dem Kleinmotorflugzeug rund 100 Meter horizontal und rund 15 Meter vertikal. Der direkte Abstand betrug also etwas mehr als 100 Meter, was in der Fliegerei sehr wenig ist. Verletzt wurde niemand.
Auf Schulungsflügen
Im einmotorigen Viersitzer des Typs «Mooney» M20J der Fluggemeinschaft Wangen sassen ein 67-jähriger Fluglehrer und ein 55-jähriger Pilot und Auzubildender mit Privatpilotenlizenz. Sie waren im deutschen Memmingen zu einem Schulungsflug gestartet.
In den beiden F/A-18 «Hornet» der Luftwaffe sassen ein 44-jähriger Fluglehrer und ein 26-jähriger Auszubildender mit militärischer Pilotenlizenz und 32 Stunden Flugerfahrung auf dem F/A-18. Sie waren in Payerne VD gestartet und wollten auch dorthin zurück.
Der Himmel war bewölkt, das Wetter trocken und die Sicht gut, heisst es im am Donnerstag publizierten Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) zum «schweren Vorfall».
Die Sust hat keine technischen Mängel an den involvierten Flugzeugen festgestellt. Die Fastkollision der Kategorie A (erhebliches Kollisionsrisiko) sei auf die Kombination zweier Faktoren zurückzuführen: Das Kleinflugzeug flog von Nordwesten (Insel Ufenau) kommend sinkend und im Kurvenflug mit etwa 300 km/h in denselben Raum wie die Armeeflieger, welche sich von Osten her (Reichenburg) näherten. Und wegen der hohen Geschwindigkeit von 800 km/h der Kampfjets war kein wirkungsvolleres Ausweichmanöver möglich, wie es im Sust-Bericht heisst.
Die Kampfflugzeuge hatten kurz zuvor einen Verkehrshinweis einer Flugverkehrsleitstelle zum Motorflugzeug erhalten. Sie hätten dem Flugzeug mit einem leichten Sinkflug ausweichen wollen. Erst kurz vor der Fastkollision sichteten die Kampfflugzeuge das Motorflugzeug und unternahmen ein weiteres Ausweichmanöver.
Der Wingman, also der jüngere Kampfpilot, kreuzte den Flugweg der einmotorigen Maschine bei einer gegenseitigen Annäherungsgeschwindigkeit von etwa 1000 km/h und nahm dabei den Kleinflieger «in geringem Abstand gerade noch wahr», heisst es im Bericht. Der Fluglehrer an Bord der kleinen Maschine «entdeckte die beiden Kampfflugzeuge einen Augenblick vor der Fastkollision».
Immer wieder gefährliche Annäherungen
Im diesem Luftraum komme es immer wieder zu gefährlichen Annäherungen, schreibt die Sust. Dort seien die Besatzungen nach dem Prinzip sehen und ausweichen («see and avoid») selbst für die Einhaltung eines genügenden Abstandes zuständig.
Vergleichbare Zwischenfälle gab es zum Beispiel zwischen einem Helikopter und zwei F/A-18 am 20. Februar 2018 über der Insel Ufenau oder zwischen einem Kleinflugzeug und zwei F/A-18 beim Flugplatz Speck-Fehraltorf am 23. April 2018.
Das Motorflugzeug habe über ein Kollisionswarngerät verfügt. Auch hatte es einen Transponder, durch den es von den Kampfflugzeugen hätte bemerkt werden sollen. Die Kampfflugzeuge waren unter anderem mit einem Radar ausgerüstet. Sie besassen keine Kollisionswarngeräte, dafür aber Transponder, die sie für das Motorflugzeug erfassbar machten.
Der Bericht hält fest, dass sich die späte Anzeige der Kampfflugzeuge sich nicht schlüssig erklären lasse. Auch sei das Kollisionswarngerät des Motorflugzeuges nicht imstande gewesen, die Herkunftsrichtung der Kampfflugzeuge anzuzeigen, da deren Transponder keine Positionsangaben ausgesendet habe.
Sust publiziert Sicherheitshinweise
Die Sust publizierte zwei Sicherheitshinweise, da das Prinzip «see and avoid» zur Kollisionsverhütung bei hohen Fluggeschwindigkeiten an seine Grenzen gelange.
Erstens soll die Militärluftfahrtbehörde Massnahmen ergreifen, um die Kollisionsrisiken bei Flügen von Kampfflugzeugen mit hoher Geschwindigkeit in den tieferen Lufträumen (Klassen G und E) zu begrenzen, indem die Kampfjets stets Verkehrshinweise erhalten.
Zweitens sollen die Piloten der allgemeinen Luftfahrt stets dafür besorgt sein, dass ihr Luftfahrzeug mit einem Transponder ausgerüstet und dieser stets eingeschaltet ist, damit insbesondere Piloten schnell fliegender Kampfflugzeuge rechtzeitig vor gefährlichen Annäherungen gewarnt werden und ausweichen können.
SDA/pu
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