Fifa-Prozess am BundesstrafgerichtEtappensieg für Platini: Richter der Berufungskammer müssen in den Ausstand
Im zweitinstanzlichen Verfahren wegen einer Zahlung von zwei Millionen Franken von Joseph Blatter an Michel Platini hat Letzterer erreicht, dass die Richter der Berufungskammer in den Ausstand treten müssen. Sie könnten befangen sein.

Alle Richter der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts müssen im zweitinstanzlichen Verfahren gegen Joseph Blatter und Michel Platini in den Ausstand treten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde von Platini gutgeheissen.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts befragte Olivier Thormann, den Präsidenten der Berufungskammer, im Jahr 2022 als Zeugen im Verfahren gegen Blatter, den ehemaligen Fifa-Präsidenten, und Platini, den ehemaligen Uefa-Präsidenten. Thormann musste sich dabei zum Anfangsverdacht gegen die Beschuldigten äussern.
Diese Aussagen werden im Berufungsverfahren wieder zu beurteilen sein, wie das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil schreibt. Thormann ist für dieses Verfahren in den Ausstand getreten, weil er vor seiner Wahl zum Richter am Bundesstrafgericht Leiter der Untersuchung gegen Blatter und Platini bei der Bundesanwaltschaft (BA) war.
Weil die Richter der Berufungskammer die Aussagen des eigenen Präsidenten beurteilen müssten, könnte der Eindruck von Befangenheit entstehen, schreibt das Bundesgericht. Deshalb müssen alle ordentlichen Richter dieser Kammer in den Ausstand treten.
«Kein neutraler Zeuge»
Eine ausserordentliche Berufungskammer hatte das Ausstandsgesuch von Platini Ende April 2023 teilweise gutgeheissen. Sie kam zum Schluss, dass lediglich die Gerichtsschreiber der Berufungskammer in den Ausstand treten müssten. Weil sie sich in einem Subordinationsverhältnis zu Thormann befinden würden, könne der Anschein entstehen, dass ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt sei.
Dies geht dem Bundesgericht zu wenig weit. Thormann war früher nicht nur leitender Staatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft. Als er von der Strafkammer im Verfahren Blatter/Platini als Zeuge befragt wurde, lief unter anderem gegen ihn ein Strafverfahren wegen der angeblichen «Geheimtreffen» zwischen der BA und der Fifa, wie das Bundesgericht schreibt.

Dem Protokoll der Zeugeneinvernahme sei zu entnehmen, dass der vorsitzende Richter Thormann im Verlauf der Befragung mehrfach auf sein Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam gemacht habe – «im Hinblick auf das andere Verfahren, in dem er als Beschuldigter involviert» sei.
Die Richter der Berufungskammer müssten somit Aussagen ihres Kammerpräsidenten beurteilen, «wobei dieser nicht neutraler Zeuge» sei. Er habe mit mit seinen Zeugenaussagen riskiert, sich selbst zu belasten. Selbst wenn unter den ordentlichen Richtern keine näheren Beziehungen zu Thormann vorliegen würden, besteht gemäss Bundesgericht in der vorliegenden spezifischen Konstellation der Anschein einer Befangenheit.
2-Millionen-Zahlung
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts sprach Blatter und Platini im Sommer 2022 vom Vorwurf des Betrugs frei. Die BA beschuldigte Blatter, eine Zahlung von 2 Millionen Franken für Beraterdienste Platinis für die Fifa in der Zeit zwischen Juli 1998 und Juni 2002 gutgeheissen zu haben. Die Zahlung erfolgte erst 2011.
Die beiden ehemaligen Fussball-Funktionäre hatten die Vorwürfe immer zurückgewiesen. Platini sah in der Anklage ein Komplott, um ihn als Fifa-Präsidenten zu verhindern und den Weg für Gianni Infantino frei zu machen. (Urteil 7B_173/2023 vom 15.3.2023)
SDA/fem
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