AboInterview zu Femiziden«Niemand sollte wegschauen, wenn häusliche Gewalt droht»
Der Mann war der Polizei bekannt und durfte sich seiner Ehefrau nicht nähern, trotzdem hat er sie mutmasslich getötet. Wie geht das? Strafrechtsprofessorin Nora Markwalder erklärt, wie die Behörden vorgehen.
Der Fall wirft Fragen auf: Ein 47-jähriger Mann hat am Sonntagnachmittag vor einem Wohnblock in Bülach ZH mutmasslich seine Ehefrau niedergestochen. Obwohl er der Polizei bekannt war – und es ihm verboten war, sich dem Opfer zu nähern. 2018 hat die Schweiz die Istanbul-Konvention unterzeichnet und sich verpflichtet, gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Doch reichen die Massnahmen aus?