AboNach Urteil in Winterthur«Fast jedes Kind weint irgendwann bei der Befragung»
Ermittler müssen beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch sehr überlegt vorgehen, wenn sie ein kleines Kind befragen. Das zeigt ein Winterthurer Urteil. Laut einem Fachmann sollten sich auch betroffene Eltern an klare Vorgaben halten.
Das Winterthurer Bezirksgericht hat einen Betreuer vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Die Befragung des mutmasslichen Opfers, ein 5-jähriges Mädchen, sei von den zuständigen Kantonspolizisten viel zu suggestiv durchgeführt worden. Die Aussagen konnten deshalb vor Gericht nicht verwendet werden. Zum konkreten Fall äussert sich die Kantonspolizei nicht. (Lesen Sie hier mehr dazu)