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Protest gutgeheissen
Fanny Smith kriegt doch Bronze – Deutscher Verband prüft rechtliche Schritte

Unverständnis: Fanny Smith unmittelbar nach dem Finallauf, als ihr mitgeteilt wird, sie sei disqualifiziert.
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Was war das für ein Drama in Peking. Die Bronzemedaille schien sicher, Fanny Smith am Ziel. Dann aber ging es immer länger und länger, bis das Resultat bestätigt wurde – und am Ende, zum Unglauben aller Beteiligten hiess es: Smith disqualifiziert, die Deutsche Daniela Maier plötzlich Medaillengewinnerin. Auch sie wusste nicht wie ihr geschah. Smith soll die Gegnerin mit einem Sidekick behindert haben.

Smith sprach danach vom schlimmsten Tag ihrer Karriere, auf Instagram schrieb sie noch in der Nacht nach dem Rennen, sie werde gemeinsam mit dem Schweizer Verband Swiss-Ski alles dafür tun, diese Medaille doch noch zu bekommen. Auch wenn ihr Trainer Ralph Pfäffli unmittelbar nach dem Final sagte, es gebe keine Möglichkeit für einen Protest.

Doch er irrte. Wie Swiss-Ski am Samstagmorgen mitteilt, wurde eine Beschwerde des Verbands gutgeheissen. «Damit wurde der Entscheid der Fis-Jury im Skicross-Final annulliert», schreibt Swiss-Ski in einer Mitteilung, das Rennergebnis sei angepasst worden, so, dass Smith nun doch wieder Dritte ist. Für die Romande ist es die zweite Olympiamedaille, auch in Pyeongchang vor vier Jahren gewann sie Bronze. 

«Ich bin natürlich erleichtert über diesen Entscheid», wird Smith von Swiss-Ski zitiert. «Denn ich war stets überzeugt, dass ich keinen Fehler gemacht habe. Gleichzeitig schmerzt es mich aber für Daniela Maier, welche nun die Leidtragende der Situation ist.» Swiss-Ski schreibt weiter, es sei noch nicht bekannt, ob nun der Deutsche Verband Rekurs einlegen würde.

Antwort gibt es nur wenige Stunden nach Veröffentlichung des Entscheids. Der Deutsche Skiverband (DSV) will diesen nicht akzeptieren. «Wir prüfen alle rechtlichen Schritte. Wir wollen das nicht hinnehmen», sagte ein Sprecher auf Anfrage der deutschen Nachrichtenagentur DPA. Das Internationale Olympische Komitee kündigte an, dass man die Situation bewerten werde, wenn alle Einsprüche abgeschlossen seien.

Die Berufungskommission ist laut FIS viermal zusammen getreten und nach stundenlanger Analyse zu der Erkenntnis gekommen, dass der Kontakt zwischen den Athletinnen weder beabsichtigt noch vermeidbar war. Es hätte demnach eine Verwarnung gegen Smith ausgesprochen werden müssen, die aber keine Sanktion zur Folge hat.

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dpa/mro