AboÄlteren Dozenten diskriminiertFachhochschule verwehrt Sabbatical zu Unrecht
Wer an den Zürcher Fachhochschulen lehrt, darf nur bis zum Alter von 58 Jahren ein Sabbatical beziehen. Diese Regel ist verfassungswidrig.

Eine Zürcher Fachhochschule wollte einem 60-jährigen Dozenten das Gesuch für ein Weiterbildungs- oder Forschungssemester nicht bewilligen. Die Fachhochschule verwies auf einen Paragrafen in der Personalverordnung, wonach solche Semester bis zu Vollendung des 58. Altersjahres – also bis zum 58. Geburtstag – bezogen werden müssen.