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F/A-18-Unglück am Sustenpass
Der Fluglotse sah sich in einem moralischen Dilemma

Kampfjet fliegt über Bergkette mit Textzitat ’Roger SN12 Level off AHH Flight Level 100’.
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In Kürze:
  • Der Fluglotse wies dem Piloten eine zu niedrige Flughöhe zu, darauf kam es zur Kollision mit dem Sustenmassiv.
  • Er rekurierte gegen den Schuldspruch im erstinstanzlichen Urteil
  • Der Beschuldigte bestreitet vehement, dass es bessere Handlungsalternativen gegeben hätte, die seine Vorgaben und Regeln erfüllt hätten.

Es sind unangenehme Fragen, mit denen sich der angeklagte Fluglotse im Prozess plötzlich konfrontiert sieht. Der Gerichtspräsident fragt ihn Mal für Mal über seinen fatalen Funkspruch ab, als würde er diesen drehen und wenden, von oben und unten anschauen. Fast schon stoisch nimmt der Beschuldigte die Fragen hin.

Der Fluglotse hatte im August 2016 einem F/A-18-Piloten kurz nach dem Start in Meiringen gefunkt, er solle sich auf eine Flughöhe von 10’000 Fuss bewegen, dem sogenannten Flight Level 100. 58 Sekunden später kollidierte der Pilot mit dem Sustenmassiv und starb. Die Mindesthöhe hätte in dieser Region 15’000 Fuss betragen.

«Dann ist Flight Level 100 wohl falsch gewesen»

Der Gerichtspräsident machte den Lotsen in seiner Befragung auf seine Widersprüche in seinen Aussagen aufmerksam. Der Lotse sagte noch in der Einvernahme, dass er «aus Versehen» dem Piloten eine falsche Flughöhe mitgeteilt habe. Dann im erstinstanzlichen Prozess von Januar 2024 sprach er plötzlich davon, dass er die Flughöhe bewusst durchgab. Vor Gericht wiederholte er die Aussage noch einmal.

Er begründete seine unterschiedlichen Aussagen damit, dass er damals bei der Einvernahme in einer schwierigen Situation gewesen sei, er sprach von einem mentalen Konflikt, von einem moralischen Dilemma. «Jemand ist ja gestorben, da dachte ich mir wahrscheinlich, dann ist Flight Level 100 wohl falsch gewesen.» Je mehr er aber in den Wochen und Monaten danach über das Unglück nachdachte, umso klarer sei ihm geworden, dass er die Flughöhe bewusst durchgegeben hatte, aus Instinkt, wie er sagte.

So kam es zum fatalen Funkspruch

Der Fluglotse stand vor einer anspruchsvollen Situation. Zwei F/A-18-Kampfjets starteten in Meiringen innerhalb von 15 Sekunden. Weil sie im Steigflug durch eine dichte Wolkendecke ohne Sicht flogen, versuchte der hintere und unerfahrene Pilot, der letztlich verunglückte, sein Radarsystem mit jenem des Piloten, dem Fluglehrer, vor ihm aufzuschalten. Das misslang.

Weil der hintere Pilot aus ungeklärten Gründen zu flach und zu schnell startete und der vordere eher zu steil und langsam, sah der Fluglotse auf seinem Radarsystem, wie sich die beiden Punkte näherten. Er habe reagieren müssen, um eine Kollision zu vermeiden, sagte der Fluglotse. Die Vorgaben würden in diesem Fall eine Separierung mittels unterschiedlicher Flughöhen vorsehen, sagte er. So kam es zum fatalen Funkspruch. 

Ihm half sicher nicht, dass sein Radarsystem die Flugzeuge nicht dreidimensional abbildete. Hätte er ein moderneres System gehabt, erzählt der Fluglotse, dann hätte er wohl gesehen, dass die beiden Flugzeuge nicht auf Kollisionskurs gewesen wären – und er hätte eine andere Flughöhe durchgegeben. 

Alternativen? «Nur schlechte Möglichkeiten»

So drehte sich der Prozess auch um die Frage, ob der Fluglotse seinen falschen Funkspruch hätte korrigieren können. Der Gerichtspräsident fragte den Fluglotsen, wann er seinen falschen Funkspruch bemerkte. Er sagte, dass dies erst der Fall gewesen sei, als er mit der Einsatzzentrale in Dübendorf telefonierte, um ihr die beiden Flugzeuge zur Überwachung zu übergeben. 

Zeugenaussagen von Personen im Lotsenraum und das Einvernahmeprotokoll legten aber nahe, dass er seinen falschen Funkspruch bereits vor dem Telefonanruf bemerkte. Hätte es also nicht schon früher eine Möglichkeit gegeben, die Flughöhe zu korrigieren? 

Der Fluglotse verneinte, ebenso wie er vehement verneinte, ob er eine Handlungsalternative gehabt hätte. «Mir konnte bisher niemand sagen, was ich hätte tun sollen, um keine Regeln zu verletzen. Es gab nur schlechte Möglichkeiten», sagte er vor Gericht. 

Die Vorinstanz riet ihm, er hätte das Flugzeug normal weiter steigen lassen sollen. Sein Verteidiger sagte, in diesem Szenario hätte er also einfach tatenlos zuschauen sollen, obwohl ihn sein Radar darauf hinwies, dass es zu einer Kollision kommen könnte. Ein Gericht hätte ihm dann im Falle eines Zusammenpralls ziemlich sicher vorgeworfen, dass er seine oberste Pflicht verletzt hätte: «Nämlich die Verhinderung von Flugzeugkollisionen.»

Verteidigung spricht von unglücklicher Verkettung

Es sind Argumente, die die Verteidigung schon vor einem Jahr im erstinstanzlichen Prozess vorbrachte. Damals verurteilte ihn das Militärgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe. Er fand das Urteil falsch und rekurrierte darum.

Seine Verteidigung versuchte in ihrem Plädoyer, das Gericht von der Unmöglichkeit einer guten Handlungsalternative zu überzeugen. Sie spricht von einer unglücklichen Verkettung von 16 verschiedenen Faktoren, die letztlich zum Unglück führten. Das Urteil wird am Freitagnachmittag erwartet.