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AboBerufungskammer des Bundesstrafgerichts
Extremer Salafist wird zu Recht in Einzelhaft isoliert

Bundesstrafgericht in Bellinzona: Die Berufungskammer äusserte sich zu den Haftbedingungen eines Salafisten mit Verbindungen zur ehemaligen An’Nur-Moschee in Winterthur. 
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Beim Iraker, der sich seit 1998 in der Schweiz aufhält, handelt es sich laut der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts um einen «extremistisch-salafistischen, bestens vernetzten» Angehörigen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Er war im Mai 2017 in einer Asylunterkunft in Eschlikon TG verhaftet worden.

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