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Nach Belästigungs-Vorwürfen
Ex-RTS-Moderator Darius Rochebin zurück am französischen Fernsehen

Darius Rochebin, der ehemalige Star-Moderator der RTS-Tagesschau, kehrt auf die französischen Bildschirme zurück. Er wurde im am Freitag veröffentlichten Bericht zum Belästigungsskandal bei RTS von den Vorwürfen freigesprochen. (Archivbild)
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Darius Rochebin, der ehemalige Star-Moderator der RTS-Tagesschau, nimmt seine Sendung im französischen Nachrichtensender LCI wieder auf. Er wurde im am Freitag veröffentlichten Bericht zum Belästigungsskandal bei RTS von den Vorwürfen freigesprochen.

Die Rückkehr von Darius Rochebin wurde am Montag in der Redaktion des Senders von den Direktoren Thierry Thuillier und Fabien Namias in Anwesenheit des Moderators bekannt gegeben, wie ein Sprecher des Senders gegenüber der französischen Nachrichtenagentur AFP sagte.

Rochebin kehrt am kommenden Montag zu seinem Format zurück. In diesem führt er täglich um 20 Uhr ein Interview mit einer grossen Persönlichkeit. Die Sendung war im Herbst 2020 lanciert worden.

Ende Oktober 2020 hatte sich Rochebin zurückgezogen, nachdem er in der Westschweizer Zeitung «Le Temps» unter anderem der sexuellen Belästigung beschuldigt worden war: Die Zeitung hatte unter Berufung auf anonyme Quellen enthüllt, dass es innerhalb von RTS während Jahren zu Mobbing und zu sexueller Belästigung gekommen sei.

Die Befragten berichteten in der Recherche von offener Belästigung, ungewollten Küssen, anzüglichen Kommentaren und systematischem Machtmissbrauch. Angeschuldigt wurden drei Mitarbeiter, darunter eben auch Darius Rochebin. Die Direktion und die Personalverantwortlichen von RTS hätten konsequent weggeschaut. Rochebin reichte daraufhin Verleumdungsklage gegen «Le Temps» ein.

Die von der SRG eingesetzten unabhängigen Sachverständigen kamen nun zum Schluss, dass sich Rochebin keiner sexuellen Belästigung oder Mobbing schuldig gemacht habe. Rochebin begrüsse die Ernsthaftigkeit der in der Schweiz durchgeführten Untersuchungen, erklärte dessen Anwalt am Freitag in Paris. Die Schlussfolgerungen bestätigten, was sein Mandant vom ersten Tag an gesagt habe: Er sei unschuldig.

SDA