Petition lanciertEx-Prorektor setzt sich für schwache Gymischüler ein
Gymischülerinnen und -schüler sollen aktuell nicht von der Schule fliegen, fordert ein ehemaliger Lehrer und sammelt nun Unterschriften.
Auch nach der Probezeit müssen Gymischülerinnen und -schüler beweisen, dass sie den Anforderungen der Mittelschule genügen. Sind die Noten in einem Zeugnis ungenügend, dürfen sie sich keinen weiteren Ausrutscher erlauben. Sonst müssen sie ein Jahr wiederholen. Bessern sich die Leistungen auch dann nicht, fliegen sie von der Schule und benötigen eine schulische oder berufliche Anschlusslösung.
Ein solches Szenario sei den Betroffenen aktuell nicht zuzumuten, findet Roland Kappeler. Der Winterthurer hat eine Petition lanciert und sammelt an allen Zürcher Gymnasien Unterschriften, um diesen Schülerinnen und Schülern eine Art Amnestie zu gewähren. Kappelers Forderung: Statt von der Schule zu fliegen, blieben sie im sogenannten Dauerprovisorium und müssten dafür die Promotionsbedingungen im Juli 2021 ausnahmslos erfüllen, um ihre Schulkarriere fortsetzen zu können.
Kappeler kennt sich im Bildungswesen aus. Er war viele Jahre Gymnasiallehrer für Wirtschaft und Recht, Klassenlehrer und ehemaliger Prorektor an der Kantonsschule Zürcher Oberland sowie Fachdidaktiker für Wirtschaft und Recht an der Universität Zürich.
Etwa 50 Jugendliche betroffen
Diese Promotionsregeln an den Mittelschulen seien unter normalen Umständen sicher gerechtfertigt, findet Kappeler. Und jährlich treffe es ja auch nur etwa 50 Jugendliche im Kanton Zürich. «In diesem Winter präsentiert sich die Situation aufgrund der Covid-19-Massnahmen allerdings anders», schreibt Kappeler in seinem Vorstoss zuhanden der Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner. Die Schule sei zurzeit der einzige Ort, an dem sich die Jugendlichen treffen dürfen und soziale Kontakte möglich seien.
«In dieser speziellen Lage hat die Schule auch eine Fürsorgepflicht.»
In dieser speziellen Lage, die Jugendlichen besonders zusetze, habe die Schule nebst dem Bildungs-, Erziehungs- und Selektionsauftrag auch eine Fürsorgepflicht. «Weisen wir jetzt jemanden definitiv von der Schule, entziehen wir ihm oder ihr auch das tragende soziale Netzwerk», schreibt Kappeler. Komme hinzu, dass die berufliche Neuorientierung derzeit massiv erschwert sei. Weder Schnupperlehren noch Fremdsprachenaufenthalte seien im gewohnten Masse möglich.
Entscheide bereits verschickt
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich ist über den Vorstoss informiert und sagt vorerst nur, dass sie diesen prüfen werde. Die Petition kommt allerdings etwas spät – vielleicht zu spät. Die Mittelschulen haben die Promotionsentscheide noch vor den Sportferien verschickt.
Letztes Jahr hatte die Pandemie durchaus Einfluss auf diese Promotionsentscheide. Für das Erfüllen der Promotionsbedingungen am Ende des Frühlingssemesters 2020 waren beispielsweise die Zeugnisnoten des Herbstsemesters 2019/20 massgeblich. Und für Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr vor der Maturität waren im Frühling 2020 die Noten der Zwischenbeurteilung ausschlaggebend.
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