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EU verlangt Kennzeichnung für Produkte aus besetzten Gebieten

Beliebtes Exportprodukt: Palästinenser arbeiten in einer Fabrik in der Stadt Jericho im Westjordanland in einer Dattel-Fabrik. Foto: Mohamad Torokman/Reuters
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Exportierte Lebensmittel aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen 1967 besetzten Gebieten müssen in der Europäischen Union besonders gekennzeichnet werden. Dies entschied der EU-Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

Obst, Gemüse oder Wein müssen demnach einen Hinweis auf ihr Ursprungsgebiet tragen. Stammen sie aus einer israelischen Siedlung in besetzten Gebieten, muss dies zusätzlich vermerkt sein, wie die Richter urteilten.

Die Frage ist politisch brisant. Israel hält eine besondere Kennzeichnung von Siedlerprodukten für diskriminierend. Kritiker beklagen, sie sei Grundlage für Boykotte gegen Israel.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit aus Frankreich. Eine jüdische Organisation und ein Weinbauer hatten gegen einen Erlass von 2016 geklagt, der ebenfalls eine Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in den 1967 von Israel besetzten Gebieten verlangte. Der französische Erlass stützte sich auf EU-Vorgaben zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln.

Informierte Konsumenten

Der EuGH bestätigte diese jetzt und führte aus, die 1967 besetzten Gebiete hätten einen anderen völkerrechtlichen Status als Israel. Eine Kennzeichnung sei verpflichtend, um Konsumenten nicht in die Irre zu führen. Sie erlaube es Käufern, eine fundierte Wahl zu treffen, auch unter ethischen Erwägungen, erklärte der Gerichtshof.

Israel hatte 1967 im Sechstagekrieg unter anderem das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die zu Syrien gehörenden Golanhöhen erobert. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete – die teilweise von Israel annektiert wurden – als besetzt ein.

Die Palästinenser fordern das Westjordanland und Ost-Jerusalem für einen eigenen Staat Palästina. Dort leben mittlerweile insgesamt mehr als 600'000 israelische Siedler.

Gemischte Reaktionen

Palästinenserführer begrüssten die Entscheidung des EU-Gerichtshofes. Wir «rufen alle europäischen Länder dazu auf, die rechtliche und politische Verpflichtung umzusetzen», sagte der Generalsekretär der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Saeb Erekat, am Dienstag.

Darüber hinaus forderte die PLO jedoch zugleich die vollständige «Entfernung dieser Produkte vom internationalen Markt». Die betroffenen Waren stammten aus «illegalen kolonialen Siedlungen», argumentierte Erakat.

Israel hingegen verurteilte die Entscheidung des EU-Gerichtshofes. Diese stelle «ein Werkzeug in der politischen Kampagne gegen Israel dar», hiess es in einer Stellungnahme des Aussenministeriums am Dienstag. Es gebe mehr als 200 territoriale Konflikte auf der Welt, aber das Gericht habe kein einziges Urteil in Bezug auf Produkte aus diesen Regionen gefällt. Die Entscheidung sei «diskriminierend».

Aussenminister Israel Katz kündigte an, mit EU-Kollegen daran zu arbeiten, eine Umsetzung der Entscheidung zu verhindern. «Diese Entscheidung verringert nur die Chancen auf Frieden» und widerspreche den Positionen der Europäischen Union im Konflikt mit den Palästinensern. Sie ermutige zudem radikale anti-israelische Gruppierungen, die zu einem Boykott Israels aufriefen und dem Land das Existenzrecht absprächen.

Bundesrat: Angabe «Israel» nicht zulässig

Für die Schweiz hatte der Bundesrat schon 2013 in einer Antwort aus dem Parlament festgehalten; die Angabe «Israel» als Herkunftsland für Waren, die aus den besetzten arabischen Gebieten stammen«, sei «nicht zulässig». Und: «In solchen Fällen ist eine andere Herkunftsbezeichnung anzubringen (z. B. «Westjordanland», «Gazastreifen», «Ost-Jerusalem» oder «Golan»).»

SDA/aru