Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Online-Retouren
Unverkaufte Kleider dürfen in der EU nicht mehr vernichtet werden

Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Das EU-Parlament hat für eine Regelung gestimmt, wonach unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichtet werden darf. Auch unverkaufte Elektroartikel sollen nicht mehr zerstört werden dürfen, entschieden die Abgeordneten am Dienstag in Strassburg. Künftig könnte ein solches Verbot auch für andere Kategorien greifen.

Hintergrund ist die sogenannte Ökodesign-Verordnung. Sie schreibt vor, dass Produkte länger halten sollen, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen dürfen.

Demnach soll es künftig digitale «Produktpässe» geben, mit denen Käuferinnen und Käufer mehr Informationen über die Nachhaltigkeit der Gegenstände bekommen sollen. Dadurch könne man die Produkte besser vergleichen und fundiertere Entscheidungen treffen, hiess es in einer Mitteilung des Parlaments.

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache.

DPA/oli