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Prozess am Bundesstrafgericht
Erster Fifa-Funktionär verurteilt

Von den schwersten Vorwürfen freigesprochen: Der frühere Fifa-Generalsekretär Jerôme Valcke (rechts) erscheint zur Urteilseröffnung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona.
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Zum ersten Mal ist ein ehemaliger Spitzenvertreter der Fifa in der Schweiz wegen Wirtschaftsdelikten in seiner Zeit als Funktionär verurteilt worden. Allerdings endet der als grosser Korruptionsfall initiierte Prozess gegen den ehemaligen Generalsekretär des Weltfussballverbands Jérôme Valcke mit einer geringen Bestrafung. Das Bundesstrafgericht spricht Valcke der wiederholten Urkundenfälschung schuldig. Der 60-Jährige bekommt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 200 Franken.

Von den schwersten Vorwürfen wurde der Franzose freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte ihm Bestechung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. «Gelbe Karte, aber nicht mehr», so fasste der vorsitzende Richter sein Verdikt zusammen.

Gar keine Verwarnung der Schweizer Justiz bekommt einer der heute noch mächtigsten Männer im internationalen Fussballgeschäft: Der Mitangeklagte Nasser al-Khelaïfi ist ganz freigesprochen worden. Dem katarischen Besitzer der Gesellschaft BeIN Sports, Präsidenten des Clubs Paris Saint Germain und Mitglied des Uefa-Exekutivkomitees hatte die Bundesanwaltschaft vorgeworfen, er habe Valcke 2013 den Kauf einer Villa auf Sardinien finanziert, um im Gegenzug TV-Rechte zu bekommen.

Schaden nicht erwiesen

In seiner mündlichen Begründung führte das Bundesstrafgericht am Freitagnachmittag aus, dass Valcke einen «unzulässigen Vorteil» in Form der sardischen Villa angefordert und erhalten hatte. Laut dem Gericht wollte Khelaïfi dadurch tatsächlich Einfluss auf die Nummer zwei der Fifa nehmen, um sich die Fernsehübertragungsrechte für die Weltmeisterschaften 2026 und 2030 im Nahen Osten zu sichern. Valcke «missbrauchte seine Position als Generalsekretär, um ungerechtfertigte geldwerte Vorteile zu erlangen», erklärte der vorsitzende Richter.

Der Ex-Generalsekretär muss nun der Fifa rund 400’000 Franken bezahlen, weil er das Anwesen monatelang gratis nutzen konnte. Insgesamt muss er seinem früheren Arbeitgeber 1,75 Millionen Euro zukommen lassen. Die entschied das Gericht zugunsten des Fussballverbands als Zivilkläger.

Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt: Jérôme Valcke vor dem Gerichtsgebäude in Bellinzona.

Aber die blosse Tatsache, dass Valcke diesen Vorteil gefordert und erhalten hat, reicht nicht aus, um den Straftatbestand der unlauteren Geschäftsbesorgung zu erfüllen. Denn die Überlassung der Villa hat Valcke laut dem Gericht nicht dazu veranlasst, den finanziellen Interessen der Fifa zu schaden. Im Gegenteil: Der Verband kassierte eine Riesensumme – rund 480 Millionen Dollar – für die von BeIN Sports erworbenen Fernsehrechte an den Weltmeisterschaften 2026 und 2030.

Mit der gleichen Begründung wurden Valcke und ein griechischer Geschäftsmann von ähnlichen Vorwürfen beim Verkauf von WM-Übertragungsrechten für Griechenland und Italien freigesprochen.

Bundesanwaltschaft macht weiter

Das Urteil des Bundesstrafgerichts ist eine erneute Enttäuschung für die Bundesanwaltschaft, die für Valcke eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt hatte. Im Frühjahr war ein Verfahren gegen einen anderen früheren Fifa-Generalsekretär und gegen Ex-Funktionäre des Deutschen Fussball-Bunds verjährt.

Unter dem kürzlich zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber hatten die Ermittler rund zwei Dutzend Strafverfahren gegen Fussballfunktionäre eröffnet. Die meisten davon, insbesondere jene gegen Ex-Fifa-Präsident Sepp Blatter und Ex-Uefa-Präsident Michel Platini, sind seit rund fünf Jahren hängig.

Das Urteil gegen Valcke kann weitergezogen werden.