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AboGericht glaubt den Opfern
Eritreer muss wegen Geiselnahme für 7,5 Jahre ins Gefängnis

Während die Verhandlung vergangene Woche aufgrund des Coronavirus am Zürcher Obergericht stattgefunden hat, wurde die Urteilsverkündung am Bezirksgericht Bülach durchgeführt.
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Letztlich waren es die Aussagen der beiden Geschädigten, welche den Beschuldigten überführten. «Für gewöhnlich gibt es bei solchen Strafverfahren einen Beweisnotstand», sagte der Richter bei der Urteilsverkündung am Dienstag. Doch es sei ein extremer Glücksfall gewesen, dass es im vorliegenden Fall zwei Geschädigte gegeben habe, die Aussagen zur Sache hätten machen können. «Ihre Aussagen zur Geiselnahme stimmen in den wesentlichen Punkten überein.» Anzeichen dafür, dass sich die beiden Frauen zuvor abgesprochen haben, bestehen laut dem Richter nicht. «Es gibt also keinen Grund, den Aussagen der Geschädigten nicht zu glauben.»

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