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AboFall aus Wädenswil am Obergericht 
Erfolgreicher Hanfanbauer muss teuer bezahlen

Acht Jahre lang hat ein 42-Jähriger eine Indoor-Hanfanlage wie diese betrieben. Rund 85 Kilogramm Marihuana soll er dabei geerntet und verkauft haben.
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«Verbrechen darf sich nicht lohnen.» Diesen Satz braucht das Obergericht, um aufzuzeigen, warum der Betreiber einer Indoor-Hanfanlage teuer bezahlen muss. Ganze 330’430 Franken soll der 42-Jährige dem Staat abliefern. So hoch ist die sogenannte Ersatzforderung, die auf dem eingangs erwähnten Grundsatz fusst. Der Betrag entspricht dem hochgerechneten Gewinn, den der Schweizer über die Jahre gemacht haben soll. 

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