AboFall aus Wädenswil am Obergericht Erfolgreicher Hanfanbauer muss teuer bezahlen
Ein 42-Jähriger hat jahrelang eine Hanfanlage in Wädenswil betrieben. Mit legalem Hanf, behauptet er – illegal, sagen die Behörden.
«Verbrechen darf sich nicht lohnen.» Diesen Satz braucht das Obergericht, um aufzuzeigen, warum der Betreiber einer Indoor-Hanfanlage teuer bezahlen muss. Ganze 330’430 Franken soll der 42-Jährige dem Staat abliefern. So hoch ist die sogenannte Ersatzforderung, die auf dem eingangs erwähnten Grundsatz fusst. Der Betrag entspricht dem hochgerechneten Gewinn, den der Schweizer über die Jahre gemacht haben soll.