AboStäfa siegt vor Bundesgericht Erben müssen 200’000 Franken an Gemeinde zurückzahlen
Stäfa erhält rund 200’000 Franken an Hilfsgeld zurück, das es an ein Ehepaar zahlte. Die Erben kamen mit ihrem Rekurs in Lausanne nicht durch – aus formellen Gründen.

Es kommt nicht oft vor, dass mit den Nachfahren gerichtlich um Zusatzleistungen zur AHV/IV an die verstorbenen Eltern gekämpft wird. Bis zum Bundesgericht führen solche Fälle ganz selten. Jetzt hat die oberste Instanz der Schweiz einmal darüber entscheiden müssen. Als Gewinnerin geht die Gemeinde Stäfa hervor.