AboUrteil des BundesgerichtsEr wusste nicht einmal das Geburtsdatum seiner Ehefrau
Das kantonale Migrationsamt hat die Niederlassungsbewilligung eines Kosovaren zu Recht widerrufen. Der Verdacht, er habe in der Schweiz nur eine Scheinehe geführt, war nicht willkürlich.

Im Dezember 2006 war der 28-jährige Kosovare in die Schweiz eingereist. Schon drei Monate später heiratete er eine zwölf Jahre ältere Ukrainerin, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügte. 2012 – also fünf Jahre später – wurde ihm selber eine Niederlassungsbewilligung erteilt.