AboEntlassung aus der Haft?Er soll eine 13-Jährige vergewaltigt haben – und will wieder raus
Ein mutmasslicher Täter sollte bis zum Prozess hinter Gittern bleiben, zum Schutz des Opfers. Das löst einen Konflikt zwischen Bezirks- und Bundesgericht aus.
Das Bezirksgericht Winterthur ist mit einem grösseren Fall konfrontiert. Einem Mann wird unter anderem vorgeworfen, ein 13-jähriges, ihm laut Anklage «alters- und entwicklungsmässig komplett unterlegenes» Mädchen emotional abhängig und gefügig gemacht zu haben. Auch habe er das Mädchen mehreren Personen für sexuelle Handlungen zur Verfügung gestellt – unter anderem einem zur Tatzeit im Sommer 2019 etwa 25-jährigen Mann.