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AboAus dem Bezirksgericht Zürich
Er bretterte durch die Schweiz, als gäbe es keine Gesetze

Eine bedingte Strafe wäre nach Ansicht des Bezirksgerichts Zürich «nicht angemessen» gewesen.
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Was bringt einen 25-jährigen rumänischen Touristen dazu, in wenigen Tagen mit einem Audi A8 mit französischen Kennzeichen mindestens in den Kantonen Nidwalden, Aargau, Zürich und Solothurn unterwegs zu sein und dabei vierzehnmal ein Gesetz zu verletzen, das mit dem Strassenverkehr zu tun hat? Zu seinen Motiven für die Schweizreise wurde der Mann vor Gericht nicht befragt.

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