AboAus dem Bezirksgericht ZürichEr bretterte durch die Schweiz, als gäbe es keine Gesetze
Wer zum ersten Mal ein Raserdelikt begeht, erhält im Normalfall eine Bewährungsstrafe. Dieser 25-jährige Rumäne aber ist kein Normalfall.
Was bringt einen 25-jährigen rumänischen Touristen dazu, in wenigen Tagen mit einem Audi A8 mit französischen Kennzeichen mindestens in den Kantonen Nidwalden, Aargau, Zürich und Solothurn unterwegs zu sein und dabei vierzehnmal ein Gesetz zu verletzen, das mit dem Strassenverkehr zu tun hat? Zu seinen Motiven für die Schweizreise wurde der Mann vor Gericht nicht befragt.