AboMildes Urteil in BetrugsfallEr betrog die SBB, kaufte einen Pool – und darf ihn behalten
Ein ehemaliger SBB-Angestellter und seine Komplizen zweigten über drei Millionen Franken ab. Ins Gefängnis muss wohl keiner. Wie kommt es zu einem solchen Urteil?
Wer träumt bei den derzeitigen Temperaturen nicht von einem eigenen Swimmingpool? Ein aktueller Gerichtsfall zeigt, wie man als SBB-Angestellter zu seinem Pool kommt, ohne dafür bezahlen zu müssen. Es reicht, seine Arbeitgeberin, den Staatsbetrieb, zu betrügen. Und dann ein jahrelanges Verfahren der Bundesanwaltschaft auszusitzen und am Schluss einen Deal abzuschliessen, mit dem man das ergaunerte Geld zu einem grossen Teil für sich behalten kann.