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AboMildes Urteil in Betrugsfall
Er betrog die SBB, kaufte einen Pool – und darf ihn behalten

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Wer träumt bei den derzeitigen Temperaturen nicht von einem eigenen Swimmingpool? Ein aktueller Gerichtsfall zeigt, wie man als SBB-Angestellter zu seinem Pool kommt, ohne dafür bezahlen zu müssen. Es reicht, seine Arbeitgeberin, den Staatsbetrieb, zu betrügen. Und dann ein jahrelanges Verfahren der Bundesanwaltschaft auszusitzen und am Schluss einen Deal abzuschliessen, mit dem man das ergaunerte Geld zu einem grossen Teil für sich behalten kann.

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