Externe UntersuchungIn Zürcher Behindertenheim wird die Sicherheit verbessert
Nach einem schweren Unfall sind im EPI-Wohnwerk Massnahmen ergriffen worden. Grundsätzliche Probleme haben externe Gutachter aber nicht festgestellt.
Im EPI-Wohnwerk auf der Lengg an der Stadtgrenze zu Zollikon hat sich ein schwer geistig behinderter 39-jähriger Mann in zu heissem Badewasser lebensgefährliche Verbrennungen zugezogen. Er lag danach wochenlang im künstlichen Koma auf der Intensivstation. Diese Redaktion hat im November 2023 über diesen Fall berichtet.
Bekannt geworden sind dabei weitere Zwischenfälle im Heim, bei dem eine Mitarbeiterin verletzt, ein Mann aus dem Fenster gefallen ist und zwei Patienten nach einem epileptischen Anfall gestorben sind.
Im EPI-Wohnwerk werden schwer geistig beeinträchtige Personen betreut. Die Institution gehört zur Schweizerischen Epilepsie-Stiftung. Nach den Berichten dieser Redaktion hat die Stiftung eine unabhängige externe Untersuchung in Auftrag gegeben. Am Freitag informierte sie mit einer Mitteilung über die Resultate.
Neue Badewannen-Armaturen
Als Sofortmassnahme nach dem Unfall sind im Wohnwerk an allen Badewannen neue Armaturen installiert worden, die eine konstante und kontrollierte Wassertemperatur garantieren, heisst es im Communiqué. Dazu seien weitere Massnahmen geplant, um die Sicherheit der Mitarbeitenden und das Wohlbefinden der Klientinnen und Klienten zu verbessern.
Darüber hinaus stellen die Gutachter dem EPI-Wohnwerk ein gutes Zeugnis aus. Um das Betriebsklima und die Sicherheit zu verbessern, seien schon im Jahr 2022 Prozesse in Gang gesetzt worden. Die Mitarbeitenden würden trotz teilweise einschränkender Infrastruktur mit grosser Motivation eine hochwertige Betreuung sicherstellen.
Im Falle des in der Badewanne verunglückten Mannes läuft derzeit noch ein Strafverfahren. Wie der Anwalt der Opferfamilie auf Anfrage bestätigt: «Aktuell werden beteiligte Personen und Zeugen einvernommen.»
Weitere Massnahmen werden geprüft
Im letzten November hat das kantonale Sozialamt angekündigt, es werde aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen das Wohnheim prüfen. Am Freitag verwies das Sozialamt auf die Oberaufsichtsbehörde, das Amt für Gesundheit. Dieses ist laut einer schriftlichen Stellungnahme über den Vorfall mit der Badewanne informiert.
Das Amt für Gesundheit will nun prüfen, ob es nach dem Bericht der Epilepsie-Stiftung noch aufsichtsrechtliche Massnahmen brauche. Dies kann laut der Mitteilung etwa ein Aufnahmestopp sein, aber auch ein Entzug der Betriebsbewilligung. Der Bericht war am Freitag noch nicht beim Amt eingetroffen, wie eine Sprecherin mitteilte.
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