AboUrteil im Fall CarolloEntlassung der Professorin gilt, aber ETH kommt schlecht weg
Respektloser Umgang, zu hoher Druck – dass die ETH deshalb erstmals eine Professorin entliess, ist fürs Bundesverwaltungsgericht nachvollziehbar. Doch weil sie die Sache falsch angepackt hat, wird eine Entschädigung fällig.
Es war ein einmaliger Vorgang in der 164-jährigen Geschichte der ETH: Im Juli 2019 entliess der ETH-Rat die Astronomie-Professorin Marcella Carollo. Ihr Führungsstil sei inakzeptabel, ihr Verhalten pflichtwidrig. Den seither schwelenden Streit zwischen den Parteien hat das Bundesverwaltungsgericht nun fürs Erste entschieden: Die Entlassung war «ungerechtfertigt» und «unverhältnismässig», weil sie ohne vorherige Mahnung erfolgte. Der von der ETH ebenfalls geltend gemachte «Vertrauensverlust» habe sich die Schule selber zuzuschreiben.