AboEnteignungen wird es nur im Notfall geben
Besitzer von Grundstücken am Zürichsee müssen nicht zittern. Trotz des Bundesgerichtsentscheids zu Enteignungen am See wird es solche kaum geben.
Enteignungen am Seeufer dürfen nicht verboten werden. Kommt es nach dem Bundesgerichtsentscheid zu Landwegnahmen am Laufmeter? Kaum. Nach dem Willen des Regierungsrats entscheiden künftig die Gemeinden über Enteignungen von privatem Land zugunsten der Öffentlichkeit. Und deren Behörden sind keine Enteignungsfreunde. Christoph Hiller (FDP), Gemeindepräsident von Meilen, hält Enteignungen für politisch nicht opportun und mit der Eigentumsfreiheit für nicht vereinbar. Der Gemeinderat Meilen sei der Ansicht, dass ein Zürichsee-Weg auch durch die Rebberge oder entlang dem Fuss des Pfannenstiels führen sollte.