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Enteignungen wird es nur im Notfall geben

Trotz Bundesgerichtsentscheid: Landenteignungen zum Bau eines Seeuferweges am Zürichsee dürfte es kaum geben.
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Enteignungen am Seeufer dürfen nicht verboten werden. Kommt es nach dem Bundesgerichtsentscheid zu Landwegnahmen am Laufmeter? Kaum. Nach dem Willen des Regierungsrats entscheiden künftig die Gemeinden über Enteignungen von privatem Land zugunsten der Öffentlichkeit. Und deren Behörden sind keine Enteignungsfreunde. Christoph Hiller (FDP), Gemeindepräsident von Meilen, hält Enteignungen für politisch nicht opportun und mit der Eigentumsfreiheit für nicht vereinbar. Der Gemeinderat Meilen sei der Ansicht, dass ein Zürichsee-Weg auch durch die Rebberge oder entlang dem Fuss des Pfannenstiels führen sollte.

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