Kommentar zum BundesanwaltEinen zweiten solchen Fall darf es nicht geben
In der Schweiz gibt es keine Rücktrittskultur. Der Fall Lauber zeigt die Schattenseite dieser Eigenart.
Genau 635 Tage sind vergangen, seit bekannt wurde, dass sich Bundesanwalt Michael Lauber mehrmals im Geheimen mit Fifa-Boss Gianni Infantino getroffen hatte. Trotz der schweren Anschuldigungen hat es Lauber in dieser langen Zeit immer wieder geschafft, für sich das Schlimmste abzuwenden. Noch letzten Herbst brachte er es fertig, eine Mehrheit der Parlamentarier hinter sich zu bringen.
Doch in den letzten Tagen ist sein Kartenhaus zusammengefallen. Zuerst bestätigten die Bundesverwaltungsrichter schwere Amtspflichtverletzungen Laubers, dann folgte sein schrittweiser Rückzug bis zur Kündigung am Dienstag – und nun will auch noch ein Sonderstaatsanwalt gegen Lauber ermitteln.
Der Anfangsverdacht wiegt schwer: Hat der oberste Schweizer Verbrecherjäger den umstrittenen Fifa-Boss begünstigt? Hat er in klandestinen Treffen Amtsgeheimnisse verraten? Hat er die Machtfülle seines Amtes missbraucht?
Die Affäre schadet dem Ruf der Justiz
Bizarr am Ganzen ist, dass sich genau diese Fragen schon vor 635 Tagen stellten. Doch damals getraute sich niemand, den Bundesanwalt ernsthaft anzugreifen. Erst eine kontinuierliche Medienberichterstattung und eine hartnäckige Aufsichtsbehörde brachten den Bundesanwalt nun doch noch zu Fall.
Dass dies so lange dauerte, liegt daran, dass die Schweiz keine Rücktrittskultur kennt. Egal, ob korrupte Beamte krumme Dinge drehen, Millionen in gescheiterten IT-Projekten versickern oder Reformen missglücken – Köpfe von wichtigen Amtspersonen rollen nur selten.
Diese Schweizer Eigenart schützt vor Schnellschüssen und politischen Attacken. Doch sie hat auch ihre Schattenseiten. Hätte man die Affäre um die Geheimtreffen von Anfang an ernst genug genommen, hätte sich die Schweiz ein endloses, unwürdiges Theater ersparen können. Dieses wirft auch international ein denkbar schlechtes Licht auf die hiesige Justiz und schädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Es braucht auch strukturelle Reformen
Und die Sache ist auch jetzt noch nicht ausgestanden. Die Schweiz hat bis auf weiteres einen amtierenden Bundesanwalt, der richterlich bestätigt seine Amtspflichten schwer verletzt hat, der lügt oder vergesslich ist, gegen den ein Amtsenthebungsverfahren läuft und ein Strafverfahren eröffnet werden soll. Laubers einziger Chef – das Parlament – kann frühestens im September eingreifen. Denn eine sofortige Suspendierung des Bundesanwalts ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das zeigt deutlich: Es braucht nun in der Bundesanwaltschaft nicht nur einen personellen Neustart, auch ihre Strukturen müssen überprüft werden. Einen zweiten Fall Lauber kann sich die Schweiz nicht leisten.
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