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Meinung

Kommentar zu Maudet-Urteil
Eine Warnung an alle Regierenden

Das Bundesgericht macht in seiner Beurteilung der Affäre Maudet klar, wann sich jemand der Vorteilsannahme schuldig macht.
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Dieses Urteil ist ein Fingerzeig an alle Regierenden und Verwaltungsangestellten im ganzen Land. Das Bundesgericht hat im Fall des ehemaligen Genfer Staatsrats Pierre Maudet eine klare Haltung: Ein Staatsvertreter macht sich der Vorteilsannahme dann schuldig, wenn er oder sie sich einen objektiv messbaren Vorteil verschafft. Der Vorteil kann rechtlich, wirtschaftlich oder persönlich sein. Dazu zählt das Bundesgericht Geldgeschenke, die Annahme von Wertgegenständen, die Bereitstellung eines Mietwagens, das Gewähren von Rabatten, aber auch eine Luxusreise, wie sie Pierre Maudet angenommen hat.

Selbst für rangniedrige Verwaltungsangestellte hat das Bundesgericht eine Botschaft. Einladungen zu Mittagessen und Apéros während der Arbeitszeit müsse man sich von seinen Vorgesetzten bewilligen lassen. Und stets gilt: Wer einen Vorteil annimmt, muss nicht unmittelbar eine Gegenleistung erbringen. Es genügt auch, wenn ein günstiges Klima geschaffen wird, damit der Staatsvertreter die Gegenleistung in Zukunft erbringt. 

Es braucht klare Regeln

Kritiker könnten das Verdikt des Bundesgerichts nun als kleinkariert und bünzlig abtun. Doch die Affäre um den ehemaligen Genfer Staatsrat Pierre Maudet hat eines gezeigt: Es braucht eine klare Handhabung des Korruptionsstrafrechts. Ein Regierungsrat kann nicht einfach so tun, als gehöre es zum Courant normal, mit der Familie in der Businessklasse in einen Golfstaat zu fliegen, im Luxushotel zu logieren und einem Formel-1-Grand-Prix in der Königsloge beizuwohnen. Klar ist: Solche Einladungen bekommt nur, wer die Macht und die Möglichkeiten hat, Gefälligkeiten eines Tages zurückzugeben.

Für das Genfer Kantonsgericht hat Pierre Maudet mit seiner Reise nach Abu Dhabi den Straftatbestand der Vorteilsannahme nicht erfüllt. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht zum Glück aufgehoben. Andernfalls hätte man den Artikel auch gleich aus dem Strafgesetzbuch streichen können. Das Bundesgericht signalisiert nun aber, dass es Bestechung und Korruption ernst nimmt.