AboZukunftstechnologienEine St. Galler Gemeinde testet ein virtuelles Kraftwerk
Privathaushalte passen ihren Stromverbrauch dem Angebot an. Das stabilisiert das Netz, spart Kupfer und einst vielleicht sogar bundesrätliche Verbote.

Sollte es diesen Winter doch noch zu einer Strommangellage kommen, sind die Gesetzeshüter gefordert. Die Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie, die der Bundesrat vergangene Woche publiziert hat, führt auf neun Seiten elektrische Anwendungen auf, die nicht mehr gestattet sein sollen, wenn der Strom knapp wird. «Kühltruhen müssen ausserhalb der Öffnungszeiten mit Styroporplatten oder Nachtvorhängen abgedeckt werden», heisst es dort beispielsweise. Waschmaschinen dürfen mit maximal 40 Grad waschen, Bügeln ist in Privathaushalten verboten, etc. Die Kantone sollen die Einhaltung der 70 Verwendungsbeschränkungen und Verbote stichprobenweise überprüfen.