AboAnalyse zum Richterwahl-SystemEine Reform der Zürcher Richterwahl drängt sich auf
Unser Richterwahlsystem gefährde die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter, sagen die einen. Es gebe keinen Handlungsbedarf, sagen die andern. Was stimmt?
Die Bundesverfassung ist klar: «Die richterlichen Behörden sind in ihrer Recht sprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.» Doch wie steht es um diese Unabhängigkeit, wenn Richterinnen und Richter von den politischen Parteien vorgeschlagen oder sogar gewählt werden? Wenn die Gewählten ihrer Partei jährlich mehrere Tausend Franken Parteisteuer abliefern müssen? Wenn sie sich – wie im Kanton Zürich – alle sechs Jahre einer Wiederwahl stellen müssen?