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Meinung

AboAnalyse zum Richterwahl-System
Eine Reform der Zürcher Richterwahl drängt sich auf

Die Justitia in der Berner Gerechtigkeitsgasse ist renoviert. Eine Auffrischung würde auch dem Zürcher Richterwahlsystem guttun.
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Die Bundesverfassung ist klar: «Die richterlichen Behörden sind in ihrer Recht sprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.» Doch wie steht es um diese Unabhängigkeit, wenn Richterinnen und Richter von den politischen Parteien vorgeschlagen oder sogar gewählt werden? Wenn die Gewählten ihrer Partei jährlich mehrere Tausend Franken Parteisteuer abliefern müssen? Wenn sie sich – wie im Kanton Zürich – alle sechs Jahre einer Wiederwahl stellen müssen?

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