Würglers Kandidatur gescheitertEin Trio verbleibt im Rennen um die Lauber-Nachfolge
Die Gerichtskommission schlägt zwei Frauen und einen Mann für die Nachfolge des ehemaligen Bundesanwaltes Michael Lauber vor. Ex-Polizist Thomas Würgler ist bei der Auswahl durchgefallen.
Noch drei Kandidierende sind im Rennen um den Job als neuer Bundesanwalt oder als neue Bundesanwältin. Es sind dies Maria-Antonella Bino, Félix Reinmann und Lucienne Fauquex. Die Kandidatur von Thomas Würgler scheiterte – wohl unter anderem an der Alterslimite.
Die parlamentarische Gerichtskommission hat am Mittwoch im neu gestarteten Wahlprozedere für die Nachfolge von Michael Lauber einen ersten Entscheid gefällt, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Nach der Anhörung der vier Kandidierenden verkleinerte sie den Kreis der potenziellen Amtsanwärter auf drei.
Würgler, der ehemalige Kommandant der Kantonspolizei Zürich, fiel demnach aus dem Rennen. Er war der Einzige, der sich bisher öffentlich zu seiner Kandidatur bekannt hatte.
Weiterhin in Frage für das Amt kommen gemäss der Mitteilung Maria-Antonella Bino, einst Laubers Stellvertreterin, Félix Reinmann, der zwanzig Jahre für die Bundesanwaltschaft gearbeitet hat, und Lucienne Fauquex. Sie leitet aktuell den Rechtsdienst in der Bundesanwaltschaft.
Nächste Runde in zwei Wochen
Geplant ist, dass die Vereinigte Bundesversammlung am 17. März die Nachfolge von Lauber regelt. Die Gerichtskommission führt in zwei Wochen eine zweite Anhörung mit den drei Kandidierenden durch, der Ausgang ist offen.
Die Wahl des neuen Bundesanwalts oder der neuen Bundesanwältin war schon für den Dezember vorgesehen gewesen, scheiterte jedoch. Die zwei am Schluss übrig gebliebenen Kandidaten der ersten Bewerbungsrunde hatten den Ansprüchen der Gerichtskommission nicht genügt.
Die Altersfrage
Eine Hürde war nach Ansicht der Gerichtskommission die geltende Alterslimite von 65 Jahren. Sie möchte die Schwelle für die Stelle der Bundesanwältin beziehungsweise des Bundesanwalts auf 68 Jahre erhöhen. Weil sich die Rechtskommissionen der beiden Räte uneinig sind, muss nun der Ständerat darüber befinden. Sicher ist: Die geltende Regelung kann noch nicht in der Frühjahrssession geändert werden.
Der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauber hatte nach monatelanger Kritik an seiner Amtsführung und mutmasslichen Ungereimtheiten bei den Ermittlungen im Verfahrenskomplex rund um den Weltfussballverband (Fifa) seinen Rücktritt angeboten und kurz darauf seine Kündigung eingereicht. Lauber schied per Ende August 2020 vorzeitig aus dem Amt aus. (Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: Einen zweiten solchen Fall darf es nicht geben).
SDA/fal
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