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AboAus dem Bezirksgericht Zürich
Ein seltsamer Streit ums Maskentragen

«Ich hoffe, dass wir den Fall nicht noch schriftlich begründen müssen», sagte der Einzelrichter.
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Gelegentlich sind Anklageschriften so kurz, dass sie im vollen Wortlaut wiedergegeben werden können: «Der Beschuldigte gab sich gegenüber der Ladeninhaberin als Polizeibeamter aus und drohte dieser eine Ordnungsbusse an, da sie keine FFP2-Maske getragen habe, obwohl er hierzu keinen öffentlichen Auftrag von der Polizei oder einer anderen staatlichen Institution hatte, was er wusste und auch wollte.» Dadurch, so die Staatsanwaltschaft, habe sich der Mann der Amtsanmassung schuldig gemacht. Er soll deswegen zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt werden.

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