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Ein Rollstuhl soll kein Hindernis für eine eigene Wohnung sein

Die Wohnung musste für Simone Feuerstein angepasst werden. Ein Holzboden auf dem Balkon beseitigt die Schwelle zum Wohnzimmer.

In der Tür zu Simone Feursteins Wohnung sind gleich zwei Spione eingelassen – ein Guckloch auf Steh- und eines auf Sitzhöhe. Besucher merken deshalb sogleich: Diese Wohnung ist anders als die meisten, die man kennt. Die Haustür lässt sich automatisch öffnen, dabei ist ein leises Surren von einem Motor zu vernehmen.

Nebst baulich einschneidenden Anpassungen sind es oft schon kleine Änderungen wie diese, die Simone Feuerstein das Leben erleichtern. Die 29-Jährige, wegen eines Geburtsgebrechens von Kind auf handicapiert und im Rollstuhl, hat vor kurzem ihre eigens für sie umgebaute Mietwohnung auf dem Greencity-Areal in Zürich Manegg bezogen. Es ist ihre erste eigene Wohnung, und die Freude darüber ist gross. «Für Handicap-Betroffene ist es sehr schwierig, etwas zu finden», sagt sie.

Dies hat mehrere Gründe. Zum einen ist die junge Frau im Alltag in allen Lebensverrichtungen auf Unterstützung angewiesen. Zum anderen eignen sich viele Wohnungen schlicht nicht für Menschen mit einer Behinderung. Gemäss einer Studie des Online-Vergleichsdiensts Comparis wurden 2016 in der Stadt Zürich nur 2,8 Prozent aller ausgeschriebenen Wohnungen als rollstuhlgängig inseriert – die Auswahl ist also begrenzt.

Eigenständiger dank Umzug

Feuerstein lebte deshalb bei ihren Eltern, bis sie 25 Jahre alt war. Danach zog sie zunächst in eine WG in der Stadt Zürich, die von einer Behinderteninstitution betrieben wird. Mit der Wohnung in der eben fertig gestellten Siedlung der Genossenschaft Wogeno Zürich macht sie nun einen weiteren Schritt Richtung mehr Eigenständigkeit. Möglich ist dies auch deshalb, weil sich das Angebot der Genossenschaft nicht nur an Familien, sondern auch an Menschen mit einer Behinderung, Rentner und Pflegebedürftige richtet.

Die Siedlung erfüllt die Gesetzesbestimmung, wonach in neuen Gebäuden mit mehr als acht Wohnungen alle Wohneinheiten stufenlos zugänglich sein und innen hindernisfrei anpassbar sein müssen. Für Simone Feuerstein brauchte es solche zusätzliche individuelle Anpassungen.

Finanziert werden diese teilweise von der IV. Die Behindertenkonferenz des Kantons Zürich (BKZ) hat zudem als Fachstelle den Umbau begleitet. Da der Neubau auch weitgehend der Norm des Schweizerischen Ingenieurs- und Architektenvereins für hindernisfreies Bauten entspricht, hätten die benötigten Anpassungen relativ einfach umgesetzt werden können, sagt Sylvia Kopp Guldenmann, Architektin und Bauberaterin bei der BKZ.

Beispielsweise wurden die Armaturen in Küche und Bad sowie die Fenstergriffe verlängert, damit sie für die junge Frau erreichbar sind. Und auf dem Balkon ist ein Holzboden eingelassen worden, um die Schwelle zum Wohnzimmer zu beseitigen. «Unsere Kernbaustelle war aber das Bad», sagt Simone Feuerstein. So wurde die Badewanne durch eine bodenebene Dusche ersetzt, WC und Lavabo wurden tiefer gesetzt und ein kippbarer Spiegel sowie Haltegriffe eingebaut.

Die IV zahlt nicht für alles

Welche Kosten die IV übernimmt, legt die Versicherung in einem umfassenden Katalog fest. «Längst nicht alles wird verändert», sagt Bauberaterin Kopp. Die Küche etwa wurde nicht herabgesenkt. Dies, weil Simone Feuerstein trotz der baulichen Veränderungen nicht selbstständig in der Wohnung leben kann. Von der IV erhält sie einen Assistenzbeitrag. Damit kann sie jene Betreuung finanzieren, die sie benötigt.

Organisieren muss sie diese aber selber: Ein Team aus sieben Personen – Studenten, die morgens, abends und nachts in Teilzeit arbeiten – übernimmt diese Aufgabe. «Ich bin nun plötzlich zur Arbeitgeberin geworden», sagt Feuerstein, die eine kaufmännische Lehre absolviert hat und zu 50 Prozent berufstätig ist.

Die eigene Wohnung ist also mit viel Aufwand verbunden. «Aber das ist es mir wert», sagt die junge Frau. Sie ist kein Einzelfall – viele möchten es ihr gleichtun. «Der Bedarf nach hindernisfreien Wohnungen ist sehr gross», sagt Sylvia Kopp. Der gebaute Lebensraum müsse allen Menschen offenstehen. Hindernisfreies Bauen heisse dabei Bauen für alle. Und alle Menschen mit einem Handicap sollten die freie Wahl haben, ob sie in ihrer eigenen Wohnung oder in einer Heimstruktur leben möchten.

Ganz so einfach ist dies aber nicht, da die Finanzierung des selbstständigen Wohnens nicht gleich geregelt ist wie jenes in einer Institution. Diese Diskrepanz kommt demnächst im Zürcher Kantonsrat zur Sprache (siehe Kasten), und sie wird auch im sogenannten Schattenbericht von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, kritisiert.

Bericht zeigt Mängel auf

Im Bericht geht es um die Frage, wie weit die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention umgesetzt hat, welche die Eidgenossenschaft 2014 unterzeichnete. Er stellt einen erheblichen Handlungsbedarf fest – unter anderem auch in Bezug aufs Wohnen. Die Rahmenbedingungen für selbstbestimmtes Leben ausserhalb von Heimstrukturen seien für Behinderte ungünstig, lautet das Fazit.

Die heutigen Finanzierungsformen würden es verunmöglichen, auf die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen einzugehen. Und es fehlten ausreichend bezahlbare und hindernisfreie Wohnungen. Eine eben von der BKZ in Auftrag gegebene Studie soll nun klären, wo es im Kanton Zürich Handlungsbedarf gibt. «Ich hatte viel Glück, dass ich nun eine Wohnung habe», sagt indessen Simone Feuerstein in ihrem neuen Zuhause. «Für die Suche benötigte ich extrem viel Zeit.»