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Ein Grab für Engelskinder

Das neue Engelskindergrab auf dem Friedhof Horgen.
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Kommt ein Fötus vor der 22. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot zur Welt, ist eine Bestattung gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern freiwillig. Solche sogenannte Engelskinder, die im See-Spital zur Welt kamen, sollen einen würdigen Abschied bekommen, schreiben das Spital und die Gemeinde Horgen in einer gemeinsamen Mitteilung. Auf dem Horgner Friedhof ist deshalb ein Grab für Engelskinder entstanden. Dafür eingesetzt hatte sich eine Projektgruppe bestehend aus Spitalseelsorgerinnen, Hebammen, Ärzten, Spitalleitung und Vertretern der Gemeinde.

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