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Ein Gesetz, das den Gemeinden mehr Fragen als Antworten liefert

Umstritten ist, ob das neue Gemeindegesetz die Institution der Gemeindeversammlung stärkt oder durch mehr Urnenabstimmungen schwächt.
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Am 1. Januar trat das neue Gemeindegesetz im Kanton Zürich in Kraft. Fast klammheimlich, ist man geneigt zu sagen. Das hat zum einen mit dem bis 2022 etappierten Umsetzen der am 20. April 2015 von Kantonsrat verabschiedeten Reform zu tun. Zum anderen vermeiden die Städte und Gemeinden in der Region Zürichsee grosse Veränderungssprünge, wie eine Umfrage der ZSZ ergibt. Was sich sicher ändert, ist alles, was das neue Gemeindegesetz zwingend vorschreibt.

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