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Ein Ehepaar hat die Steuerzahler um 100'000 Franken erleichtert

Die Sozialhilfebezüger liessen sich das Geld der IV auf ein Konto überweisen, das sie dem Sozialamt verheimlichten.
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Ein Luxusleben haben sie mit dem Geld der Steuerzahler kaum geführt. Strafbar gemacht haben sie sich dennoch. Der Tatbestand: Betrug. Seit 2003 bezieht ein Ehepaar Sozialhilfe von der Stadt Wädenswil. Ab 2012 kamen zwei IV-Renten dazu. Diese werden jeweils nicht durch die Wohngemeinde, sondern durch die Sozialversicherungsanstalt SVA ausgezahlt, eine kantonale Stelle. Zwischen 2013 und 2016 haben die beiden Sozialhilfebezüger «vergessen» die IV-Renten gegenüber den Sozialen Diensten zu erwähnen. Das wäre aber Pflicht gewesen, denn die Höhe der Sozialhilfe wäre entsprechend gekürzt worden. Über die Jahre hat die Stadt Wädenswil so 101354 Franken zuviel an das Paar ausbezahlt.

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