AboEditorial zum Vincenz-SkandalEin Entscheid, der niemandem etwas bringt
Das Obergericht drückt sich um die Beurteilung der Frage, ob sich Pierin Vincenz und die anderen Beschuldigten strafbar gemacht haben.
Es ist ein echter Schildbürgerstreich, den sich das Zürcher Obergericht leistet. Sie erklären das Urteil im Monsterprozess gegen Pierin Vincenz und seinen Geschäftspartner für ungültig. Dies nicht etwa, weil sie den Sachverhalt anders sehen, sondern weil einem Nebenangeklagten angeblich zu wenig Dokumente auf Französisch übersetzt wurden. Dies, obwohl das Bundesgericht gleichlautende Beschwerden desselben Herrn schon zweimal abgelehnt hat. Und nachdem dasselbe Obergericht, das nun plötzlich sprachsensibel ist, vor drei und vor zwei Jahren auf dieselben Beschwerden nicht einmal eingetreten ist. Zugegeben, der zweite Grund, den das Obergericht für die Rückweisung angibt, die teilweise fehlende Präzision der 356-seitigen Anklage, wiegt schwerer.