AboUrteil des VerwaltungsgerichtsFür eine Lärmklage wohnt der Nachbar zu weit weg von der Roten Fabrik
230 Meter von der Roten Fabrik entfernt wohnt ein lärmgeplagter Nachbar. Das sind 130 Meter zu viel. Das Gericht ist auf seine Klage nicht eingetreten.
Mehrere Verfahren um den Lärm, welcher die Aussenwirtschaft des «Ziegel oh Lac» der Roten Fabrik in Zürich-Wollishofen verursacht, haben über die letzten Jahre verschiedene Instanzen beschäftigt.