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Unerlaubte Untervermietung in Zürich
Die städtische Wohnung auf Airbnb gestellt

Über 100 Franken pro Nacht hat der Mieter für die Wohnung auf Airbnb verlangt. 
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Auf dem Couchtisch stehen drei Weingläser für den Apéro bereit. Unter anderem mit diesem Bild hat ein Mieter seine Wohnung im Niederdorf auf der Vermietungsplattform Airbnb angeboten. Über 100 Franken verlangt er pro Nacht, wenn Touristinnen und Touristen Zürich von der Zweizimmerwohnung aus erkunden wollen. Brisant: Es handelt sich dabei um eine städtische Wohnung. «Das ist unverschämt», schreibt ein Mann, der sich bei dieser Zeitung gemeldet hat. Es könne nicht sein, dass günstige Wohnungen der Stadt Zürich gewinnbringend an Touristen weitervermietet werden. «Besonders bei der aktuellen Knappheit für bezahlbaren Wohnraum.»

Auf der Vermietungsplattform Airbnb hat der Mieter seine städtische Wohnung angeboten. 

Der Mann hat seine Bedenken auch bei der Stadt deponiert. Mit Erfolg. «Wir haben die Mietpartei der betroffenen Wohnung gemahnt», sagt Kuno Gurtner von den Liegenschaften der Stadt Zürich. Wird die Wohnung nochmals auf Airbnb angeboten, droht die Kündigung. Das «Reglement über die Vermietung von städtischen Wohnungen» untersagt es Mieterinnen und Mietern, ihre Wohnungen auf Vermietungsplattformen anzubieten.

Es kommt nur selten vor

«Der Wohnraum darf nicht für touristische Zwecke benutzt werden», sagt Gurtner. Dass diese Regel missachtet werde, komme nur selten vor. Der letzte bekannte Fall liege bereits einige Jahre zurück. Von unerlaubten Vermietungen erfahre die Stadt meistens nur durch Drittpersonen. «Wir können keine Person anstellen, welche die Inserate auf Airbnb und anderen Plattformen durchforstet», sagt Gurtner. Ausserdem ist bei den Inseraten jeweils nicht die genaue Adresse angegeben. Das erschwert die Kontrolle.

In Kreis 1 wird ungefähr ein Viertel des Wohnraums von der Stadt vermietet. Die Wohnungen sind fast immer günstiger als auf dem freien Markt, da der Mietzins nur den Aufwand deckt und nicht noch zusätzliche Margen beinhaltet. Die Wohnungen der Stadt werden jeweils online ausgeschrieben. Chancen auf eine Miete hat nur, wer gewissen Bedingungen entspricht. Beispielsweise darf das steuerbare Einkommen höchstens viermal so hoch sein wie der Bruttomietzins.