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Die Kinder falscher Terroristen dürfen reisen

Jetzt also doch: Die Familie Ohrans kann nun wieder gemeinsam ins Ausland reisen. Passkontrolle am Flughafen in Istanbul. Bild: Getty Images
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Für die Familie Ohrans (Name geändert) ist es das Ende eines Albtraums. Seit April haben die Eltern versucht, von der Schweiz Notreisepapiere für ihre beiden Kinder zu bekommen. Am Anfang des Problems stand die Türkei: Die betroffene Familie hat die türkische Staatsbürgerschaft, doch abgelaufene Pässe wurden ihr auf dem Konsulat der Türkei in Genf unter fadenscheinigen Gründen nicht erneuert. Trotzdem hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) sich monatelang geweigert, den zwei Primarschülern aus der Westschweiz die für solche Fälle vorgesehenen schweizerischen Ersatzdokumente auszustellen.

Dann ging alles schnell: Im September berichteten diese Zeitung und «Le Matin Dimanche» über den Fall. Noch am selben Tag setzte das SEM einen Brief auf. «Wir kommen auf unsere Entscheidung zurück», konnte die Familie darin lesen. Dies, so das SEM, weil ihr Anwalt neue Elemente vor­gebracht habe. Die Familie kann nun wieder gemeinsam ins Ausland reisen, was ihr rund ein Jahr lang verunmöglicht war.

Die Sache hat eine Vorgeschichte: Im Sommer 2017 waren die Eltern und zahlreiche weitere Westschweizer Türkinnen und Türken von Bekannten aus der Romandie als Unterstützer von Fetö gebrandmarkt worden. Mit Fethullahistische Terrororganisation bezeichnet der türkische Staat die weltweite Bewegung des Predigers Fethullah Gülen, der in den USA im Exil lebt. Seine Anhänger sollen hinter dem gescheiterten Putsch in der Türkei 2016 stecken.

Gegen die angebliche Terrorunterstützergruppe aus der Romandie läuft seit der Denunzierung im Jahr darauf in der Türkei ein Ermittlungsverfahren. Es gibt aber keine Hinweise, dass sie etwas mit dem Staatsstreich zu tun hat. Einzelne Anschuldigungen sind offensichtlich falsch. Für die türkischen und zum Teil Schweizer Staatsangehörigen, die seit Jahren im Genferseegebiet leben, hat das Verfahren trotzdem Konsequenzen. In die Türkei können sie nicht mehr reisen, da dort die Verhaftung droht.

Mehrere Betroffene haben nun vor zehn Tagen Strafanzeige wegen politischen Nachrichtendiensts und Ehrverletzungsde­likten bei der Bundesanwaltschaft in Bern erstattet – bislang ohne Reaktion der Behörde. Die Schweiz gewährt Ausländerpässe nur selten. Das SEM kann dies bei Personen tun, die sich rechtmässig hier aufhalten und denen das Herkunftsland aus nicht objektiven Gründen Papiere ver­weigert. Für den Anwalt Pascal de Preux, der die Familie Ohran in der Passfrage vertritt, ist der Entscheid des Bundes aufschlussreich: «Die Schweizer Behörden anerkennen das Vorhandensein schwerer Störungen innerhalb der türkischen diplomatischen Vertretung in der Schweiz.» Das SEM will seine Antwort nicht so verstanden haben. Sprecher Reto Kormann betont, der Entscheid übe «nicht Kritik am Regime des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan».