Eiskunstläuferin Kamila Walijewa Trotz Dopingverdacht: Die 15-jährige Russin darf um Olympiagold kämpfen
Die Schnellrichter entscheiden sich für die Athletin – noch fehlt die ausführliche Begründung der Juroren, weil die Zeit drängte.
Die junge russische Super-Eiskunstläuferin Kamila Walijewa kann aufatmen: Die Schnellrichter haben sich im Zweifelsfall für sie und damit ihren Start im Einzel vom Dienstag festgelegt. Die 15-Jährige hatte eine positive Dopingprobe abgegeben, die bereits am 25. Dezember genommen worden war. Bloss stand das Ergebnis der Kontrolle erst einen Tag nach ihrem Gold im Mixed-Wettbewerb dieser Spiele fest (hier mehr zum Fall).
Die russische Anti-Doping-Agentur suspendierte Walijewa nach dem Resultat von letzter Woche erst, hob diese aber auf – worauf das IOK (via Internationale Test-Agentur) und die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) dagegen vorgingen. Die Richter begründen nur summarisch, in vier Punkten – «und auf der Basis sehr limitierter Fakten»:
1. Die Athletin gelte wegen ihres jungen Alters noch als geschützte Person unter den Regeln der Wada.
2. Was die Suspendierung dieser geschützten Personen betreffe, sei die Rechtslage unklar.
3. Ein Startverbot würde Walijewa grossen Schaden zufügen, zumal sie nicht an den Spielen positiv getestet worden sei – und dieses Verfahren erst stattfinden müsse.
4. Weil das Testergebnis erst so spät nach der Entnahme bekannt geworden sei, habe Walijewa die Zeit für eine ausreichende legale Verteidigung gefehlt. Diese Verzögerung in der Kontrolle könne man nicht der Athletin anlasten.
Kurz: Die Juroren entschieden im Zweifel für die Athletin. Damit ist sie keineswegs freigesprochen. Der eigentliche Prozess wird erst nach den Spielen beginnen – und würde im Fall einer Verurteilung dazu führen, dass Walijewas Resultat aus dem Einzel gestrichen würde.
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