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Abstimmung zur Begrenzungsinitiative
Die Freizügigkeit ist in der EU populärer, als der Schweiz lieb ist

Die Grenze war vorübergehend dicht wegen Corona, hier zwischen Konstanz und Kreuzlingen.
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Manchmal muss man zuerst etwas verlieren, um seinen Wert wieder schätzen zu lernen. Corona zerstörte Umzug- und Reisepläne, doch zum Glück waren die blockierten Grenzübergänge und Reisebeschränkungen nur von kurzer Dauer. Jedenfalls war die Freude vor allem in Grenzgebieten gross, als die Schlagbäume wieder hochgingen und die Kontrollen abgebaut wurden.

Und trotzdem hat in der Schweiz gerade vor der Abstimmung Ende September über die Kündigungsinitiative der SVP die These wieder Hochkonjunktur, die Personenfreizügigkeit sei auch in der EU ein Auslaufmodell. Die Corona-Krise habe das Gegenteil gezeigt, entgegnet Andreas Schwab, EU-Abgeordneter aus dem südbadischen Grenzgebiet und Vorsitzender der Schweiz-Delegation im Europaparlament: «Die betroffenen Bürger haben sich vehement für eine Abschaffung der Grenzschliessungen eingesetzt.» Die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU sei ein hohes Gut, gehöre zu deren Grundfesten. Abstriche dürfe es hier nicht geben, ausser Europa wolle sich politisch und wirtschaftlich abmelden.

Die vier Freiheiten

Tatsächlich ist die Personenfreizügigkeit eine der vier Freiheiten, die den Binnenmarkt ausmachen, der grösste und vielleicht einzige Trumpf der EU im globalen Wettbewerb mit den USA und China. Die vier Freiheiten gelten für den Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU. Sie sind die Grundlage für den Wohlstand in Europa. In Umfragen bezeichnen vier von fünf EU-Bürgern die vier Freiheiten als grösste europäische Errungenschaft, neben dem Frieden auf dem Kontinent. Die Zustimmung zur Personenfreizügigkeit liegt in den meisten EU-Staaten bei über 80 Prozent, mit einer Schwankungsbreite von 65 Prozent in Österreich bis zu 95 Prozent in Luxemburg. 17,6 Millionen EU-Bürger haben 2018 die Chance der Mobilität ergriffen und sich in einem anderen Mitgliedsstaat niedergelassen, doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren.

Aber sind nicht die Briten ausgetreten aus der EU, weil ihnen die Personenfreizügigkeit und der unkontrollierte Zuzug von Osteuropäern zu viel wurden? Tatsächlich hat sich Grossbritannien die hohe Zuwanderung zu einem guten Teil selber eingebrockt. Anders als die meisten EU-Staaten und auch die Schweiz hat Grossbritannien nach der grossen Erweiterung 2004 die Schutzklauseln demonstrativ nicht genutzt und den Arbeitsmarkt insbesondere für den Niedriglohnsektor weit geöffnet. Kombiniert mit der brutalen Austeritätspolitik nach der Finanzkrise, war das möglicherweise die toxische Mischung, die zum Brexit führte. Das Votum für den Austritt war also vor allem ein Protest gegen die eigene Elite in London.

Macrons Vorstösse

Gerne werden in der Schweiz auch jüngste Vorstösse von Emmanuel Macron zu mobilen Arbeitskräften angeführt. Der französische Präsident stellt aber nicht die Personenfreizügigkeit infrage, also die Möglichkeit für EU-Bürger, sich in Frankreich dauerhaft niederzulassen und zu arbeiten. Macrons Initiativen richten sich gegen Wanderarbeiter, gegen manchmal undurchsichtige Praktiken von Unternehmen, die Arbeitskräfte zeitlich befristet für Aufträge oder auf Baustellen entsenden. Also gegen Missbräuche bei den neu auf 12 beziehungsweise 18 Monate befristeten Entsendungen von Wanderarbeitern. Die Diskussion um Entsendungen und Personenfreizügigkeit wird in der Schweiz gerne vermischt. Dabei sind in der Schweiz Entsendungen auf 90 Tage befristet, also nicht vergleichbar. Tatsache ist, dass Emmanuel Macron sicher nicht eine der vier Freiheiten des Binnenmarkts infrage stellen will.

Möglich scheint, dass er eine weitere Verschärfung der sogenannten Entsenderichtlinie anstrebt. Die jüngste Reform, auch schon von Frankreich massgeblich vorangebtrieben, tritt Ende Juli in Kraft. Dort wird erstmals das Prinzip «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» verankert. Neu müssen die Wanderarbeiter nicht nur dasselbe Gehalt, sondern auch die gleichen Zulagen bekommen wie einheimische Beschäftigte. Macron möchte nun, dass Betriebe auch die Sozialabgaben entsprechend dem Niveau am Arbeitsort und nicht im Herkunftsland entrichten. Dann wäre Schluss mit dem letzten Wettbewerbsvorteil, den entsandte Arbeitskräfte aus Osteuropa noch haben.

«Wenn wir Europäer in der Globalisierung konkurrenzfähig bleiben wollen, muss grenzüberschreitender Wettbewerb möglich sein.»

Andreas Schwab, EU-Parlamentarier

Ja, die Freizügigkeit für Arbeitnehmer sei ein Pfeiler des Binnenmarkts, sagt auch Per Hilmersson, Stellvertretender Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds (ETUC). Die Mobilität müsse aber nicht nur frei, sondern auch fair sein. Sozialdumping und missbräuchliche Praktiken beförderten das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Personenfreizügigkeit und dem europäischen Projekt als Ganzes. Die Corona-Krise habe gerade wieder deutlich gemacht, wie anfällig gewisse Kategorien von mobilen Arbeitskräften seien. Es gibt sie immer noch, die Briefkastenfirmen, die Scheinselbstständige nach Deutschland oder Frankreich schicken. Um den negativen Trend zu stoppen, den Binnenmarkt nachhaltiger und fairer zu gestalten, müsse künftig sozialen Rechten von Arbeitnehmern Priorität vor ökonomischen Zwängen eingeräumt werden, so Gewerkschafter Hilmersson.

Die Diskussion über die Personenfreizügigkeit wird in der EU geführt, ohne dass dabei immer gleich das Grundprinzip infrage gestellt wird. Sozialdumping müsse grenzüberschreitend bekämpft werden, sagt auch der EU-Parlamentarier Andreas Schwab. Dazu brauche es Regeln, doch zu viele Regeln und Kontrollen wirkten protektionistisch. Es komme deshalb auf effiziente Kontrollen an. Der Christdemokrat wehrt sich gleichzeitig dagegen, dass in manchen Branchen das Bild vom «bösen Ausländer» gezeichnet wird: «Wenn wir Europäer in der Globalisierung konkurrenzfähig bleiben wollen, muss grenzüberschreitender Wettbewerb möglich sein.»

Abwanderung als Problem

Neuerdings rücken in der EU ganz andere Facetten der Personenfreizügigkeit in den Vordergrund. Das Versprechen des Binnenmarkts, das Wohlstandsgefälle zwischen den EU-Staaten werde auch dank der vier Freiheiten bald Geschichte sein, erfüllt sich nur sehr langsam und mit Rückschlägen. Wenn die Osteuropäer schon über Nacht ihre Märkte öffnen mussten, sollten wenigstens ihre überschüssigen Arbeitskräfte ihr Glück in Westeuropa suchen können. Zumindest bis es in der Heimat besser läuft. Das war sozusagen der Deal.

Manche der einst in Massen ausgewanderten Polen kehren zwar inzwischen wieder in ihre Heimat zurück, weil dort das Wachstum die letzten Jahre konstant überdurchschnittlich war und die Lohndifferenz nicht in jedem Fall mehr so gross ist. Wer in Rumänien, Bulgarien oder auch Ungarn jung und gut ausgebildet ist, verlässt aber immer noch die Heimat und verdient weiter westlich als Arzt, Informatiker oder Krankenpfleger ein Mehrfaches. Kein Wunder, sieht man in diesen osteuropäischen EU-Staaten inzwischen die Abwanderung einer ganzen Generation als das eigentliche grosse Zukunftsproblem. Hier hat die Personenfreizügigkeit ihre Schattenseite.