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AboRechte von Menschen mit Behinderung
Die eigene Betreuung selber wählen

Menschen mit einer Behinderung sollen nicht mehr zwingend in einem Heim wohnen müssen. 
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Selber wählen, wo man arbeitet und wohnt und von wem man betreut wird. Das soll im Kanton Zürich auch für Menschen mit Behinderung selbstverständlich werden. Möglich macht dies das neue Selbstbestimmungsgesetz, das Sozialdirektor Mario Fehr am Donnerstag an einer Medienkonferenz vorgestellt hat. Er sprach von einem «Meilenstein» für die Betroffenen.

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