Geiselnahme in BernDie Botschafts-Akten
Am 6. September 1982, mitten im Kalten Krieg, stürmte ein Kommando der «aufständischen polnischen Heimatarmee» die Niederlassung Polens in Bern und nahm über ein Dutzend Geiseln. Bis heute geheim gehaltene Dokumente, darunter vertrauliche Abhörprotokolle, Handakten des damaligen Justizministers Kurt Furgler und Aussagen von Zeitzeugen belegen jetzt erstmals, wie die Schweizer Behörden nach der Befreiung der Geiseln in einer völkerrechtlich illegalen Aktion östliche Spionageakten aus der Botschaft entwendeten.
Akt I: Die Geiselnehmer und das Geheimarchiv
Die Geiselnehmer fordern in einem Ultimatum die Aufhebung des Kriegsrechts in ihrer Heimat sowie die Freilassung aller politischen Gefangenen. Bei Nichterfüllung ihrer Forderungen drohen sie alle Geiseln und sich selbst in die Luft zu sprengen. Am Montagabend, 6. September, beginnt ein Verhandlungsmarathon. In 35 auf Tonband aufgezeichneten Telefongesprächen ringen Mitarbeiter des vom Bundesrat eingesetzten «Sonderstabs Geiselnahmen» um eine Lösung.
Am Abend des 7. September erfahren die Schweizer Verhandlungsführer erstmals von den Spionageakten. «Wir haben den Militärattaché gefangen genommen. Er hat sich verschanzt in seinem Büro. Wir haben das gesamte Geheimarchiv, Mitarbeit von Agenten und Sendestationen in unserer Hand», meldet der Anführer der Geiselnehmer, der sich «Oberst Wysocki» nennt. Dieser lässt extra eine Geisel frei, die den Schweizer Behörden aus erster Hand vom Aktenfund erzählen soll. Hartnäckig versuchen die Schweizer Behörden, an die Akten zu kommen. Das belegen Gespräche eines Juristen des Bundes, der unter dem Namen «Herr Roland» mit Wysocki verhandelt.
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Für die Schweiz ist die Situation delikat. Das Völkerrecht verbietet es, dass Schweizer Funktionäre die polnischen Botschaftsakten anrühren, oder dass sie von einem Spionageexperten in der Botschaft geprüft werden. Offiziell versichert das Aussendepartement der polnischen Seite, man werde «keinen Kuhhandel eingehen» und von den Besetzern kein der Botschaft gehörendes Material annehmen. Am Donnerstagmorgen früh bietet Wysocki an, ein versiegeltes Couvert und Spionage-Unterlagen zu Schweizer Militärflugplätzen als Aktenprobe auszuhändigen. Der Schweizer Verhandlungsführer Benno Schneider nimmt das Angebot ohne Zögern an – und meldet sich eine halbe Stunde nach Eingang des Materials euphorisch bei Wysocki: «Das ist hochinteressant. Könnten wir nicht noch mehr solcher Ordner herauserhalten?»
Während zwischen dem im Bundeshaus einquartierten «Sonderstab Geiselnahmen» und den Botschaftsbesetzern rund um die Uhr verhandelt wird, belagern Journalisten aus der ganzen Welt die polnische Botschaft an der Elfenstrasse. Ein Sonderkommando der Polizei bereitet sich derweil auf seinen Einsatz vor.
Akt II: Furgler schaltet sich ein
Am Mittwochmorgen, um 3.45 Uhr spricht Justizminister Furgler am Telefon persönlich mit Wysocki. In einem Appell versichert er ihm, dass das Gericht die Geiselnehmer milde beurteilen werde, «sodass Sie neu starten können für die Verwirklichung Ihrer so hohen Ziele.»
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«Wir dachten, dass Wysocki vielleicht die Ausweglosigkeit seines Unterfangens einsehen und aufgeben würde, wenn ihn der Justizminister – unter Zusicherung eines fairen Prozesses – selbst darum ersuchen würde», erinnert sich Verhandlungsführer Schneider heute. Dieses Kalkül ging nicht auf, «Wysocki» liess sich nicht umstimmen.
Akt III: Stürmung der Botschaft
Mittwoch 22.15 Uhr: Der Gesamtbundesrat trifft sich zu einer ausserordentlichen Sitzung. Furgler bekommt einen Blankoscheck. Der Entscheid über eine gewaltsame Befreiung der Geiseln liegt jetzt allein bei ihm.
0:30 Uhr: Furgler gibt den Befehl: Die «Operation Essen» sei bei nächster Gelegenheit durchzuführen.
Donnerstag, 10:39 Uhr: Ein VW-Bus fährt vor die Botschaft. Ein Polizist in Zivil steigt aus und übergibt den Besetzern mehrere Kiste mit dem Frühstück. Darin versteckt ist eine Tränengas-Blend-Petarde. Als er alle vier Geiselnehmer in der Eingangshalle sieht, gibt er das verabredete Zeichen: Er streicht sich über die Haare und wendet sich ab.
Jetzt kommt es um ein Haar zur Katastrophe. Der funkgesteuerte Zünder reagiert nicht. Der Polizist muss den Auslöser wiederholt drücken. In der Einsatzzentrale der Polizei und des Sonderstabs fiebern die Verantwortlichen mit. Dann endlich die Meldung: «Detonation». Sekundebruchteile später stürmen Grenadiere der Berner Sondereinheit «Stern» das Gebäude. Die Geiselnehmer werden überwältigt, die restlichen fünf Geiseln bleiben unversehrt.
Im Büro des «Sonderstabs Geiselnahmen» verfolgt Bundesrat Furgler die Aktion. Er gratuliert dem Berner Polizeivorstand telefonisch zur geglückten Operation.
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Akt IV: Die illegale Entwendung der Spionageakten
Jetzt beginnt Phase zwei der Aktion. Die Beamten der damaligen Bundespolizei starten eine völkerrechtlich illegale Aktion und behändigen alle Akten, die sie vorfinden. Benno Schneider, der damals den «Sonderstab Geiselnahmen» leitete, bestätigt dies heute: «Ich erteilte den Auftrag, wies die Beteiligten an, die Akten zu kopieren und nachher unversehrt in die Botschaft zurückzustellen.» Bundesrat Furgler hatte die Aktion abgesegnet.
Viel Schriftliches dazu ist in den Dossiers des Bundesarchivs nicht zu finden. Immerhin finden sich Spuren der Aktion in den Akten: Nachdem Wysocki in der Nacht auf Mittwoch vom Aktenfund berichtete, bekommen die Bundesanwaltschaft und das Militärdepartement vom «Sonderstab Geiselnahmen» früh-morgens den Auftrag, die Infrastruktur zur «Sichtung der in der Botschaft aufgefundenen Akten» vorzubereiten. Um 16 Uhr erkundigt sich der Stab über den Stand der Arbeiten.
Offiziell weist Furgler alle Gerüchte über eine solche Aktion indigniert von sich. An der Pressekonferenz kurz nach Geiselbefreiung sagt er, der Sonderstab sei nicht im Besitz von Spionageakten und die Schweizer Behörden würden selbstverständlich den Polen ihre Botschaft in einem Zustand übergeben, wie es den völkerrechtlichen Verpflichtungen entspreche. In den offiziellen Dokumenten der Untersuchungsbehörden heisst es, Akten seien «im allgemeinen Durcheinander nach dem Sturm auf die Botschaft» mitgenommen worden. Der polnische Militärattaché, dem man im Nachgang zu Aktion nicht zurück gestellte Akten, darunter ein Dossier mit der Aufschrift «Nato», aushändigen will, gibt an, er habe die Unterlagen noch nie gesehen. Die Polizei macht vom sogenannten «Geheimarchiv» und dem Arbeitsraum des Militärattachés keine Aufnahmen. Wieso, ist ungeklärt.
Dokumente: Schweizerisches Bundesarchiv, Insbesondere Bestände E4001E und E4320C
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