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AboKlimaproteste vor Gericht
Die Blockade der Quaibrücke war laut Obergericht Nötigung

Während der Blockade der Zürcher Quaibrücke im Juni 2020 seien Autofahrer «gegen ihren Willen genötigt» worden, Umwege zu fahren oder im Stau zu stehen, heisst es in der Anklageschrift.
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Das Zürcher Obergericht bestätigt die Verurteilung eines heute 33-jährigen, im Kanton Genf wohnhaften Mannes, der im Juni 2020 auf der Quaibrücke in Zürich dabei war, als diese von Aktivisten von Extinction Rebellion blockiert wurde. Der vorsitzende Oberrichter meinte, er könne nachvollziehen, dass die Demonstrierenden angesichts der Klimakrise «die Öffentlichkeit wachrütteln» wollten. Eine Demokratie wie die Schweiz aber gebe dem Einzelnen die Mittel in die Hand, sich dafür auf legalem Weg einzusetzen.

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