Deutschland schafft drittes Geschlecht
Wer nur ein X-Chromosom hat, muss bislang Mann oder Frau auf Formularen ankreuzen. Nun helfen ihnen die obersten Richter.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht fordert ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität «positiv» eintragen zu lassen.
Das entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung verwies das Gericht auf das Persönlichkeitsrecht. Deutschland wäre mit einer Neuregelung das erste europäische Land, in dem die Registrierung eines dritten Geschlechts möglich wäre.
Gar kein Geschlecht
Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben «männlich» und «weiblich» noch etwa «inter», «divers» oder eine andere «positive Bezeichnung des Geschlechts» aufgenommen wird.
In einer seit November 2013 geltenden Regelung hatte der Gesetzgeber für solche Menschen lediglich die Möglichkeit geschaffen, im Geburtenregister gar kein Geschlecht einzutragen.
Als Mädchen eingetragen
Der Verein Intersexuelle Menschen begrüsste die Entscheidung der Karlsruher Richter. Man hoffe nun auf «noch weitere Schritte in diese Richtung», erklärte der Verein. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem «wichtigen Schritt».
Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf «inter» oder «divers» im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden.
Nur ein X-Chromosom
Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er aber weder Frau noch Mann. Der Mensch trägt nur ein X-Chromosom, ein zweites Chromosom, das ihn als weiblich (X-Chromosom) oder als männlich (Y-Chromosom) ausweisen würde, fehlt.
Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof. Zu Unrecht, wie die Verfassungshüter nun entschieden: Die geschlechtliche Identität sei ein «konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit» und somit von dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt.
Frage der Ethik und Wahrnehmung
Zudem nehme die geschlechtliche Identität für alle Menschen eine «Schlüsselposition» in der Selbst- und Fremdwahrnehmung ein. Deshalb sei auch die geschlechtliche Identität jener Menschen geschützt, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen seien.
Dem Beschluss zufolge könnten in Deutschland bis zu 160'000 intersexuelle Menschen leben. Der Deutsche Ethikrat plädierte bereits 2012 dafür, dass bei Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, neben der Eintragung als weiblich oder männlich auch «anderes» gewählt werden können solle.
SDA/oli
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