Abo«Kein dringender Tatverdacht»Deshalb liessen die Gerichte Bersets Vertrauten laufen
Sonderermittler Peter Marti wollte Peter Lauener in U-Haft stecken – und warf ihm sogar «Gefährdung der verfassungsmässigen Ordnung» vor. Er blitzte auf der ganzen Linie ab.
Am 20. Mai 2022 fällt das Zwangsmassnahmengericht am Bezirksgericht Zürich einen Entscheid, der für Peter Lauener, damals noch Kommunikationschef von Bundesrat Alain Berset, die Freiheit bedeuten wird. Und für Peter Marti, der als Ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes die Urheber von Lecks in der Bundesverwaltung überführen sollte, eine krachende Niederlage. Bis jetzt war dieses Urteil nicht publik, doch nun liegt es dieser Redaktion vor.