Budget von RichterswilDer Steuerfuss soll vorerst gleich bleiben
Für das Jahr 2022 rechnet der Gemeinderat Richterswil mit einem Minus von rund 230’000 Franken. Die Finanzlage dürfte angespannt bleiben.
Die Gemeinde Richterswil budgetiert für das kommende Jahr einen Verlust von 229’600 Franken. Dies bei einem Aufwand von rund 95 Millionen und einem entsprechend kleineren Ertrag. Dies schreibt die Gemeinde am Montag in einer Medienmitteilung.
Rund 13 Millionen Franken sind nächstes Jahr als Investitionen vorgesehen, die meisten davon kommen der Infrastruktur Richterswils zugute. Sofern alle vorgesehenen Investitionen umgesetzt würden, liessen sich diese nur zu 23 Prozent mit eigenen Mitteln finanzieren, für den Rest müsste die Gemeinde zusätzliches Geld aufnehmen. Die Selbstfinanzierung ist damit immer noch auf einem eher tiefen Wert, allerdings drei Prozentpunkte höher, als sie im Budget des laufenden Jahres vorgesehen ist. Die leichte Verbesserung lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass der Gemeinderat höhere Grundstücksgewinnsteuern erwartet.
Pandemie erschwert Prognosen
Treffen die Prognosen des Gemeinderats Richterswil zu, wäre das Jahr 2022 das erste seit längerem, in dem die Gemeinde ein negatives Resultat erzielt. In den letzten Jahren schrieb die Gemeinde stets schwarze Zahlen, und auch für das aktuelle Jahr rechnet sie mit einem leicht positiven Abschluss. Den Steuerfuss senken will der Gemeinderat aber nicht und beantragt der Gemeindeversammlung, diesen bei 101 Prozent zu belassen.
In der Medienmitteilung blickt der Gemeinderat auch über das kommende Jahr hinaus. Die Auswirkungen der Pandemie würden die Prognosen erschweren. Vorgesehen sind bis zum Jahr 2025 aber Investitionen im Wert von 49 Millionen Franken. Das Investitionsvolumen liege auf durchschnittlichem Niveau, die Selbstfinanzierung bleibe eher tief. Die Nettoschuld befinde sich letztlich aber innerhalb des Zielbandes, weshalb der Gemeinderat mit einem stabilen Steuerfuss rechnet.
Das könnte sich aber ändern, falls sich die Pandemie noch länger als angenommen negativ auf den Finanzhaushalt auswirken sollte. Wäre dies der Fall, müsste der Gemeinderat Massnahmen ergreifen. Neben weniger Aufwänden und einer zurückhaltenden Investitionsplanung könnte dies auch eine Anpassung des Steuerfusses bedeuten.
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